Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.