Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Die Mitarbeiter der Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) haben Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Sie stehen daneben auch für Angehörige und Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Gesetzliche Grundlage für das Handeln der FQA bildet unter anderem das Pflegewohnqualitätatsgesetz (kurz PfleWoqG).

Beschreibung

Die Kontrolle darüber, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden ist nur eine der Funktionen der FQA. Sie berät und betreut Einrichtungen und Träger der Alten- und Behindertenhilfe und deren Mitarbeiter. Sie steht für Bewohner und Angehörige für Fragen und Anliegen rund um das Thema Pflege- und Wohnqualität in Einrichtungen zur Verfügung.

Unsere Prüfungen und Prüfberichte basieren auf Stichproben. Das heißt, dass wir die Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner nur ausschnittsweise vor Ort begutachten können. Aus diesem Grund erhalten die Einrichtungen auch keine Gesamtbewertung oder Benotung. Die Prüfberichte können bei der Suche nach einem Einrichtungsplatz hilfreich sein, sie ersetzen jedoch nicht das persönliche Urteil, dass sich jeder Interessierte durch einen Besuch in der Einrichtung selbst bilden muss.

Bei gesetzlichen Verstößen ist die FQA auch befugt und verpflichtet Anordnungen zu treffen. Dabei wird auf die Umsetzung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sowie deren Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) in den Häusern geachtet.

Unser Team besteht aus Mitarbeitern der Verwaltung, Pflege, Sozialpädagogen und Ärzten.