Schuleingangsuntersuchung

Beschreibung

Häufig fällt ein Kind mit einer Seh- oder Hörschwäche in der Schule nur durch Unkonzentriertheit, schlechte Leistungen oder Kopfschmerzen auf, ohne dass beim Kind die genauen Ursachen erkannt werden. Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungswege vermittelt werden.

Erforderliche Unterlagen

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der zuletzt fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8 bzw. U9) vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, müssen die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Wenn das Kind keine vorschulische Einrichtung besucht, ist ebenfalls ein Schuleingangsscreening und eventuell eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Sollte dies der Fall sein, bitte kontaktieren Sie uns unter dieser Adresse: einschulung@landratsamt-ansbach.de

Weiterführende Links

Schuleingangsuntersuchung - Broschüre

Bundesministerium für Gesundheit - Masernschutzgesetz

Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.