Fundwaffen
Das Auffinden von Waffen, insbesondere von Schusswaffen, ist unverzüglich, das heißt so schnell wie möglich, der zuständigen Behörde zu melden. Nehmen Sie dazu bitte nach Möglichkeit direkt fernmündlichen Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, damit weitergehende Fragen, auch zur vorläufigen sicheren Aufbewahrung der Waffe, unmittelbar geklärt werden können. Außerhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeiinspektion.