Fundwaffen

Das Auffinden von Waffen, insbesondere von Schusswaffen, ist unverzüglich, das heißt so schnell wie möglich, der zuständigen Behörde zu melden. Nehmen Sie dazu bitte nach Möglichkeit direkt fernmündlichen Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, damit weitergehende Fragen, auch zur vorläufigen sicheren Aufbewahrung der Waffe, unmittelbar geklärt werden können. Außerhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeiinspektion.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.