Wasserkraft; Zulassung und Überwachung von Anlagen
Beschreibung
Das Landratsamt übernimmt in diesem Bereich in erster Linie alle Aufgaben zur Zulassung und Überwachung von Wasserkraftanlagen. Im Rahmen dieser Aufgaben orientiert sich die Verwaltung gleichzeitig an den wachsenden Anforderungen des Umweltschutzes, die beispielsweise aus den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in unsere Gesetze übertragen wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der Wasserkraft im Einklang mit dem ökologischen Zustand unserer Fließgewässer und insbesondere auch mit der heimischen Fischfauna erfolgt.
Sollten Sie beabsichtigen eine stillgelegte Wasserkraftanlage zu reaktivieren, an einer bestehenden Anlage Änderungen vorzunehmen oder an einem neuen Standort eine gänzlich neue Wasserkraftnutzung zu betreiben, erfordert dies in aller Regel entsprechende Zulassungen des Landratsamts.
Erforderliche Unterlagen
Schon bevor Sie entsprechende Antragsunterlagen einreichen, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, bereits vorab mit uns Kontakt aufzunehmen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihren Einzelfall gemeinsam zu erörtern
Kosten
Abhängig von Gestattungsart; Berechnung nach dem Kostengesetz (KG) / Kostenverzeichnis (KVz)
Welche der dortigen Kostenregelungen einschlägig ist, hängt jeweils von der Art des konkreten Vorhabens ab. Bei der anhand dessen festzulegenden Kostenhöhe kann dann oft auch die Investitionssumme eine Rolle spielen. Hinzu kommen zudem ggf. im Rahmen des Verfahrens anfallende Auslagen (z.B. Gutachten des amtlichen Sachverständigen).
Weiterführende Links
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.