Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Die Maßnahmen werden in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist ein wichtiges Instrument der Naturschutzpolitik der Staatsregierung zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Beschreibung

Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äckern, Streuobstbeständen und Teichen gefördert. Landwirte sowie sonstige Landbewirtschafter verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

Dabei werden Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung in der Regel mit dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel und flexibel mit Zusatzleistungen oder Erschwernissen (z.B. Mahd mit Messermähwerk, Erhalt von Streuobstbäumen oder Altgrasstreifen) kombiniert. Dieser modulare Ansatz schafft die Möglichkeit, spezifisch auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe einzugehen.

Durch die Förderung sollen die zusätzlichen Kosten bei der naturschonenden Bewirtschaftung und die Einkommensverluste ausgeglichen werden.

Im Video »Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm - so funktioniert's" der Regierung von Niederbayern werden konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Biotoptyp "Wiese" praxisnah vorgestellt und das Förderprogramm übersichtlich erklärt.

Verfahrensablauf

Vor der Antragstellung kann sich der interessierte Landwirt vorab bei einem Beratungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde informieren, ob seine Fläche grundsätzlich geeignet ist und welche Maßnahmenkombination möglich und sinnvoll ist. Geeignete Flächen können jederzeit für eine Aufnahme in der nächsten Förderperiode bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgemerkt werden.

Die Antragstellung erfolgt in einem jährlich festgesetzten Zeitraum (in der Regel von Januar bis Februar des ersten Verpflichtungsjahres). Im Rahmen der Antragstellung ist das Beratungsgespräch bei der unteren Naturschutzbehörde zur Erstellung des Bewertungsblattes verpflichtend. Nach dem Beratungsgespräch ist während der Antragszeit der AUM-Grundantrag bei dem für den Betrieb zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.


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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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