Zulassung eines Importfahrzeuges
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Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug, das bereits in einem anderen Staat zugelassen war, erstmalig in Deutschland zulassen.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständige Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- COC-Bescheinigung/EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers oder alternativ Gutachten nach § 21 StVZO einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw.)
- Bestätigung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original ggf. mit Übersetzung
Bei EU-Import:
- Umsatzsteuererklärung des importierenden Händlers, wenn Fahrzeug jünger als 6 Monate oder weniger als 6000km gefahren (sofern keine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt wird)
- Gültiger HU-Prüfbericht aus dem Ausland (sofern bei bisheriger Zulassung in Deutschland bereits eine Hauptuntersuchung hätte erfolgen müssen)
Bei Import von Drittstaaten außerhalb der EU/EWR:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- EVB-Nummer der Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)
Kosten
Folgende Gebühren werden erhoben:
- 30,60 € für die Zulassung des Fahrzeuges
- 3,80 € Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II
- 10,20 € zusätzlich bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens
- 2,60 € zusätzlich bei der Reservierung eines Kennzeichens
- 15,30 € zusätzlich bei nicht getypten Fahrzeugen
Formulare
- Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten bei Kfz-ZulassungPDF, 21 kB
- Einverständniserklärung minderjährige FahrzeughalterPDF, 14 kB
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KraftfahrzeugsteuerPDF, 620 kB
- Vollmacht für Beauftragte zur Zulassung eines FahrzeugsPDF, 127 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle Ansbach und Außenstellen
Ansbach
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Generell ist keine Terminabsprache nötig. Lediglich für Fahrzeughändler und Zulassungsdienste ist eine Terminbuchung erforderlich.
Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In den Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.
Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.
Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle
In den Außenstellen der Zulassungsstelle in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.
Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.