Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II/ Teil I bei Verlust
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ging verloren. Es sollen Ersatzdokumente ausgefertigt werden.
Voraussetzung
Für die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief ist ein 14 tägiges Aufbietungsverfahren notwendig, ein Ersatzdokument darf erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (soweit vorhanden)
- Diebstahlsanzeige der Polizei (nur bei Teil I)
- Gültige HU- bzw. SP-Bescheinigung
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Der Halter muss grundsätzlich persönlich erscheinen (eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich)
Kosten
Folgende Gebühren werden erhoben:
- 11,70 € für die Ersatzausfertigung
- 3,20 € bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- 30,70 € zusätzlich für die Versicherung an Eides statt
- 0,30 € je Dokumentensiegel
- 5,10 € bei Aufbietung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- 8,70 € Verwaltungsgebühr bei Aufbietung
Formulare
- Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten bei Kfz-ZulassungPDF, 21 kB
- Einverständniserklärung minderjährige FahrzeughalterPDF, 14 kB
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KraftfahrzeugsteuerPDF, 620 kB
- Vollmacht für Beauftragte zur Zulassung eines FahrzeugsPDF, 127 kB
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Ansbach
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
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Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.