Nutztierhaltung; Anzeige

Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.

Formulare

Erfassungsbogen Tierhalter

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 11 des Tierschutzgesetzes

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.01.2024

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Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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