Amerikanische Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Bienenseuche.
Bereits im Verdachtsfall muss eine Meldung an den Amtstierarzt gemacht werden. Dieser leitet dann die gesetzlich geregelte, staatliche Seuchenbekämpfung ein.
Eine eigenmächtige Bekämpfung oder eine Medikamentenanwendung sind nicht zulässig und auch ungeeignet, da so eine dauerhafte Beseitigung des Erregers im betroffenen Gebiet nicht möglich ist!
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.