Tierschutz beim Transport von Tieren

Es gibt bestimmte Bestimmungen für den Transport von Tieren. Die Verordnung unterscheidet zwischen:

Transporten bis zu 65 km
Transporten bis zu 8 Stunden Dauer
Transporten über 8 Stunden Dauer

Was muss ich beim Transport von Tieren beachten?

Für Transporte bis zu 65 km gilt:

  • nur transportfähige Tiere dürfen transportiert werden
  • es müssen einwandfreie Transportmittel verwendet werden
  • nur geschulte oder qualifizierte Personen dürfen den Transport durchführen
  • keine Gewaltanwendung bei den Tieren
  • der Transport muss ohne Verzögerung durchgeführt werden
  • ausreichende Betreuung und Versorgung muss gewährleistet sein


Für Transporte über 65 km und bis zu 8 Stunden Dauer gilt:

  • Viehhändler und Transporteure müssen zugelassen werden
  • Die Zulassung erfolgt durch das Veterinäramt
  • Die Zulassung ist 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden
  • Änderungen bei Personal oder Fahrzeugen sind dem Veterinäramt mitzuteilen


Welche Voraussetzungen müssen die Transportfahrzeuge/-anhänger erfüllen?

Welche Voraussetzungen müssen die Transportfahrzeuge/-anhänger erfüllen?

  • sie müssen Verletzung vermeiden und Sicherheit gewährleisten
  • sie müssen Witterungsschutz bieten
  • sie müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein
  • sie müssen den zu erwartenden Belastungen standhalten
  • sie müssen ausreichende Frischluftzufuhr gewährleisten
  • sie müssen über einen rutschfesten Boden verfügen
  • das Ausfließen von Kot und Urin auf ein Mindestmaß beschränken sein
  • sie müssen über eine ausreichende Anzahl und geeignete Trennwände verfügen
  • eine Beschilderung mit einem Symbol für lebende Tiere muss deutlich sichtbar angebracht sein
  • sie müssen über angemessene Ver- und Entladeeinrichtungen verfügen
  • sie müssen über ausreichende Beleuchtung der Ladefläche verfügen


Welche Papiere müssen beim Transport von weniger als 8 Stunden mitgeführt werden?

Welche Papiere müssen beim Transport von weniger als 8 Stunden mitgeführt werden?

  • Reinigungs- und Desinfektionsbuch
  • Ein Transportpapier, darin ist zu dokumentieren:
    • Herkunft der Tiere
    • Der Versandort
    • Tag u. Uhrzeit des Transportbeginns
    • vorgesehener Bestimmungsort
    • voraussichtliche Dauer des Transports
  • Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer (Voraussetzung für Zulassung ab 2008)


Was ist beim Umgang mit Tieren zu beachten?

Verboten ist:

  • Die Tiere zu schlagen oder zu treten
  • Druck auf besonders empfindliche Teile auszuüben
  • Tiere hoch zu winden
  • Tiere zu ziehen oder zu zerren
  • Gegenstände mit spitzen Enden einzusetzen
  • Die Tiere vorsätzlich zu behindern
  • Das Anbinden an Hörnern, Geweihen, Nasenringen, Beinfesseln
  • Ein Maulkorb für Kälber

Von anderen Tieren abzusondern sind:

  • Tiere unterschiedlicher Art
  • Bei beträchtlichem Größen- oder Altersunterschied sind die Tieren zu trennen
  • Ausgewachsene Eber oder Hengste
  • Geschlechtsreife männliche von weiblichen Tieren
  • Behornte von unbehornten Tieren
  • Rivalisierende Tiere
  • Angebundene und nicht angebundene Tiere

Wann dürfen Tiere nicht transportiert werden?

  • kranke Tiere
  • hochtragende Tiere
  • hochtragend sind Tiere, wenn 90 % der Tragezeitüberschritten sind das bedeutet:
    • Rinder, wenn noch weniger als 29 Tage bis errechneten Geburtstermin sind
    • Schweine, wenn noch weniger als 13 Tage bis errechneten Geburtstermin sind
    • Schafe oder Ziegen, wenn noch weniger als 16 Tage bis errechneten Geburtstermin sind
  • Säugetiere, deren Nabelwunde nicht abgeheilt ist
  • unter 3 Wochen alte Ferkel (Ausnahme: Beförderung unter 100 km)
  • unter 1 Woche alte Lämmer(Ausnahme: Beförderung unter 100 km)
  • unter 10 Tage alte Kälber(Ausnahme: Beförderung unter 100 km)
  • unter 8 Wochen alte Welpen
  • Hirsche im Bast
  • Tiere, deren Geburt weniger als eine Woche zurückliegt
  • Betäubungsmittel dürfen nicht verabreichen werden

Ausnahmen: Transport auf tierärztliche Anweisung

Laktierende Tiere mind. alle 12 Std. melken! ´

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmer, Fahrer oder Betreuer erfüllen?

Sie müssen über Sachkunde verfügen. Dies ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.

Die Fahrer und Betreuer müssen über einen Befähigungsnachweis verfügen. Dieser kann durch eine entsprechende Schulung erworben werden.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Veterinäramt.

Schulungsinhalt:

  • techn. o. administrative Aspekte der Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport
  • Allg. Bedingungen für das Transportieren von Tieren
  • Transportpapier/Fahrtenbuch
  • Transportfähigkeit, Transportmittel, Transportpraxis, Fütterungs- und Ruhezeiten, lange Beförderung, Raumangebot
  • Physiologiekenntnisse/ Fütterung, Tränken, Stress, Verhalten
  • praktischer Umgang mit den Tieren
  • Fahrverhalten
  • Erste Hilfe
  • Sicherheit des Personals

Zulassungspflicht für Transportunternehmer:

Es besteht eine Zulassungspflicht für Transportunternehmer (Zulassungsdauer: 5 Jahre)

Voraussetzungen für Zulassung des Transportunternehmers :

  • Er muss im Mitgliedsstaat ansässig sein (zumindest mit einer Firmenvertretung, falls Drittland-Unternehmer)
  • Ein Nachweis über ausreichendes und geschultes Personal muss erbracht werden
  • Ein Nachweis über ausreichende, angemessene Ausrüstung und organisatorische Verfahren muss erbracht werden
  • Es sind keine einschlägigen, ernsten Verstöße in den letzten drei Jahren bekannt
  • Zulassung darf nur bei einer Behörde in einem einzigen Mitgliedsstaat beantragen werden

Auch die Transportfahrzeuge müssen zugelassen werden (Zulassungsdauer: 5 Jahre) - Voraussetzungen:

  • Änderungen bei Personal oder Fahrzeugen müssen innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen an das Veterinäramt gemeldet werden
  • dem Veterinäramt muss ein Befähigungsnachweise für Personal (Fahrer, Betreuer) vorgelegt werden.
  • Der Einsatz eines Navigationssystems (Art. 6 Abs. 9) ab sofort für Neufahrzeuge und ab 2009 für alle zugelassenen Fahrzeuge ist vorgeschrieben. Die Aufzeichnungen sind mind. 3 Jahre aufzubewahren.

Mindestalter/-gewicht der Tiere für lange Transporte:

  • Hausequiden (ausgen. reg. E.) mindestens 4 Monate alt
  • Kälber mindestens 14 Tage alt ab dem 01.01.2023 müssen die Kälber 28 Tage alt sein
  • Ferkel mindestens 10 kg Lebendgewicht

Bei nicht zugerittenen Pferden sind lange Transporte nicht zulässig!
Die Annahme von Aufträgen verpflichtet zu sorgfältiger Planung!

Voraussetzungen für die Zulassung von Transportfahrzeugen:

  • einwandfreier technischer Zustand
  • Witterungsschutz (v.a. überdacht)
  • für die entsprechenden Tierarten geeignet
  • angemessene Frischluftzufuhr gewährleistet
  • die Tiere zur Kontrolle und Pflege zugängig sind
  • ausreichende Lichtquelle im Transportraum vorhanden
  • schriftliche Anweisungen für Füttern, Tränken und Pflege vorhanden
  • Trennwände ausreichend belastbar und leicht versetzbar
  • Zugang zu einem tierschutzgerechten Tötungsinstrument für Betreuer
  • Beschilderung mit Hinweis auf lebende Tiere
  • Angemessene Ver- und Entladevorrichtungen
  • Für die Wasserversorgung muss einen Vorratsbehälter mit einem Fassungsvermögen von mind. 1,5 % der Höchstnutzlast mit einem Wasserstandsmesser vorhanden sein. (40 to = 600 kg)
  • geeignete Tränkevorrichtungen, die stets funktionsfähig sind (auch bei kalter Witterung!)
  • ein regelbares Belüftungssystem
  • ein Temperaturbereich von 5 – 30 ° C/+ 5° C muss in den Laderäumen eingehalten werden können
  • eine Minimalluftrate von 60 m³/Std./KN Nutzlast muss mind. 4 Std. ohne Motorbetrieb gehalten werden können
  • ein Temperaturüberwachungssystem mit Datenschreiber muss vorhanden sein
  • ein Warnsystem für Temperaturunter- oder überschreitungen muss installiert sein
  • ein Navigationssystem muss bei Neufahrzeugen vorhanden sein (bei Altfahrzeugen ab 2009);
  • Das System muss mindestens die Informationen, wie sie im Fahrtenbuch gefordert werden aufzeichnen. Auch das Öffnen/Schließen der Ladebordwand muss registrieren

zusätzlich für lange Transporte:

  • Dach von heller Farbe und ausreichend isoliert
  • Boden und Einstreu: ausreichend und Bequemlichkeit zusichern und Exkremente zu absorbieren
  • Futter mitzuführen
  • geeignete Futtervorrichtungen, falls notwendig, sind vorhanden.
  • Equiden nur in Einzelständen
  • Trennwände sind vorhanden
  • Zugang zu jedem Abteil ist möglich
  • in jedem Abteil steht Wasser zur Verfügung

Was muss beim Transport von Kälbern unter 28 Tagen beachtet werden?

Das Veterinäramt Ansbach weist darauf hin, dass ab 1. Januar 2023 Kälber erst ab ihrem 28. Lebenstag transportiert werden dürfen. Diese Änderung betrifft Milchviehhalter, Viehtransporteure und Rindermastbetriebe unmittelbar, da die Vermarktung bisher schon ab dem 14. Lebenstag möglich war.

Hintergrund dieser Änderung der Tierschutztransportverordnung ist, dass Kälber ab dem 28. Lebenstag größer, kräftiger und robuster sind. Ihnen fällt dann unter anderem die Umstellung von Futter oder Stallklima in der neuen Umgebung leichter. Der Mastbetrieb erhält im Gegenzug kräftigere und robustere Kälber. Diese sind bereits selbstständiger, ihr Immunsystem ist ebenfalls schon weiterentwickelt. Für Milchviehhalter, die aus Platzmangel bisher ihre männlichen Mastkälber möglichst frühzeitig vermarkten mussten, bestand vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 eine Übergangsfrist, so dass diese mit der Schaffung neuer Kälberhütten oder „Kälberiglus“ reagieren konnten.

Ausnahmen dieses Transportverbotes gelten zum Beispiel für andere Transporte im hofeigenen Transportfahrzeug ab Betrieb, etwa zum nahegelegenen Kälberaufzüchter im Nachbardorf, oder für die Almwirtschaft, welche im Landkreis Ansbach jedoch nicht vorhanden ist.

Was muss beim Transport von Kälbern unter 28 Tagen beachtet werden?

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