Jagdpachtvertrag; Anzeige
Der Jagdpachtvertrag ist ein Pachtvertrag in Form der Rechtspacht, durch den das Jagdausübungsrecht in einem bestimmten Jagdbezirk einem anderen (Jagdpächter) eingeräumt wird.
Beschreibung
Der Verpächter (Jagdgenossenschaft, Eigentümer oder Nutznießer des Eigenjagdbezirks) ist verpflichtet, dem Jagdpächter die ungehinderte und ungestörte Jagdausübung innerhalb der vereinbarten räumlichen und zeitlichen Grenzen zu gewähren. Der Jagdpächter ist v.a. zur pünktlichen Zahlung des vereinbarten Jagdpachtpreises und zur Erfüllung der Abschusspläne, ferner zum Ersatz entstandener Wildschäden verpflichtet, wenn und soweit er das im Jagdpachtvertrag übernommen hat.
Voraussetzungen
Der Jagdpachtvertrag muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die bei Verstoß zur Nichtigkeit führen.
Zum Beispiel: Er ist schriftlich abzuschließen. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Die Gesamtfläche auf der einem Jagdpächter das Jagdausübungsrecht zusteht und die Anzahl der Mitpächter sind begrenzt. Der Jagdpachtvertrag ist der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
Erlöschen
Der Jagdpachtvertrag erlischt insbesondere dann, wenn dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist. Er erlischt auch dann, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines abgelaufen ist und entweder die zuständige Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines unanfechtbar abgelehnt hat oder der Pächter innerhalb einer von der Jagdbehörde gesetzten angemessenen Frist einen Jahresjagdschein nicht beantragt oder sonstige Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.
Erforderliche Unterlagen
Damit die Jagdpachtverträge hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Belange der Jagdgesetze rechtssicher abgeschlossen wurden, werden die Verträge nach Abschluss der Verpachtung von uns überprüft. Hierzu bitten wir nach Abschluss der Verpachtung um Vorlage folgender Dokumente:
- Einladung zur Jagdversammlung (z.B. Auszug aus Mitteilungsblatt)
- Niederschrift zur Versammlung
- Anwesenheitsliste samt evtl. vorliegender Vollmachten
- Stimmzettel zur Wahl
- Unterzeichnete Pachtverträge (mindestens je eine Ausfertigung für Verpächter und jeden Pächter)
Redaktionell verantwortlich
Stand: 24.09.2024
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.