Amtstierärzte
Aufgrund unseres föderalen Staatssystems sind die Strukturen der Veterinärverwaltung in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich. In den meisten Bundesländern verrichten die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte ihren Dienst bei den Kreisen und kreisfreien Städten in den Ämtern für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen.
Die Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch, Eier, Fisch, Schalen-, Krusten- und Weichtiere sowie Erzeugnissen daraus erfolgen ebenso wie diagnostische Untersuchungen zur Abklärung von Tierkrankheiten und Tierseuchen in modern eingerichteten Veterinäruntersuchungsämtern, von denen es in großen Bundesländern mehrere gibt. In diesen Landesuntersuchungsämtern sind teilweise mehrere Fachdisziplinen zusammengefasst.
Aufgaben der Amtstierärzte
- Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten, die eine Gefahr für die Tierbestände darstellen oder auf den Menschen übertragen werden können
- Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes
- Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden
- Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft
- Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft
- Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen, die von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.