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Allgemeines

Die Kommunale Jugendarbeit (kurz KoJa) ist die vom Jugendamt einer Stadt oder Landkreis, also einem örtlich öffentlichen Träger – getragene Fachstelle für Jugendarbeit. Dabei ist die KoJa ein eigenständiges Aufgabengebiet innerhalb der Jugendhilfe und hat gemäß der §§79, 80 SGB VIII die Gesamt- und Planungsverantwortung. Sie hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
In der Kommunalen Jugendarbeit sind i.d.R. Sozialpädagog*innen mit Zusatzausbildung zur Kommunalen Jugendpfleger*in beschäftigt.
Zu den Kernaufgaben der Kommunalen Jugendarbeit gehört es, eine möglichst optimale Planung und Gestaltung, sowie Förderung und Entwicklung von Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen. Die Arbeitsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - §§ 11 bis 14 - und das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG). Die Ausgestaltung der Tätigkeitsfelder der Jugendpfleger*innen erfolgt stets individuell, da sich die Anforderungen in den Gebietskörperschaften unterscheiden.
Der Landkreis Ansbach hat 58 Gemeinden mit insgesamt rund 188.000 Einwohner*innen. Dabei ist es eine große Herausforderung für die Kommunale Jugendarbeit dem flächenmäßig größten Landkreis Bayerns ein angemessenes Beratungs-, Unterstützungs- und Förderungsangebot zu bieten.

Weitere Aufgaben sind:

  • Förderung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
  • Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt
  • Befähigung zur Selbstorganisation, Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement
  • Beteiligung und Mitgestaltung durch junge Menschen
  • Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen

Zielgruppen der Kommunalen Jugendarbeit sind vordergründig junge Menschen unter 27 Jahren, sowie Erziehungsberechtige und Multiplikatoren der Kinder und Jugendarbeit. In Beratungs- und Vernetzungskontexten sind andere Träger und Organisationen der Jugend- und Sozialarbeit, sowie Kreisangehörige Gemeinden, Institutionen wichtige Partner der Kommunalen Jugendarbeit. 

Falls Sie noch Fragen an uns haben – können Sie sich unter komm.jugendarbeit@landratsamt-ansbach.de melden.


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