Sachgebiet 21 - Kommunale Angelegenheiten

Abteilung 2 - Kommunale Angelegenheiten

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

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Das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde übt auf der Grundlage der Gemeindeordnung (GO) die Aufsicht über die insgesamt 58 kreisangehörigen Städte/Märkte/Gemeinden im Landkreis Ansbach und über deren Körperschaften (Zweckverbände/Schulverbände), Anstalten (Kommunalunternehmen) sowie Stiftungen aus (sog. Kommunalaufsicht). Dazu gehören neben der Überwachung der Recht- und Gesetzmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung (Rechtsaufsicht) auch die Finanzaufsicht und darüber hinaus die Entscheidung über Widersprüche im Kommunalabgabenrecht (sog. fakultatives Widerspruchsverfahren).

Die Kindergärten, Horte und Kinderkrippen im Landkreis Ansbach unterstehen nach den speziellen Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs-/betreuungsgesetzes (BayKiBiG) der staatlichen Aufsicht und Beratung des Landratsamtes Ansbach.
Das Landratsamt ist außerdem für die Vorbereitung und Durchführung (teils auch für die Prüfung) der Wahlen (Kommunalwahlen, Bundestagswahlen, Landtags- und Bezirkswahlen, Europawahlen) sowie der Volksbegehren/Volksentscheide im Wahlkreis-/Stimmkreis zuständig.

Des Weiteren obliegen dem Landratsamt Aufgaben im Zusammenhang mit staatlichen Ehrungen/Auszeichnungen, die staatliche Sportförderung (sog. Vereinspauschale) sowie das Verfahren zur Beantragung von staatlichen Zuschüssen des Bayerischen Landesamtes f. Denkmalpflege für Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern.

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