Vollzeitpflege

Vollzeitpflege bezeichnet die befristete oder dauerhafte Unterbringung eines Kindes/ Jugendlichen außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie. Ziel ist es, Kindern/Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern leben können, ein Aufwachsen in familiärem Rahmen zu ermöglichen.

Beschreibung

Vollzeitpflege bezeichnet die befristete oder dauerhafte Unterbringung eines Kindes/ Jugendlichen außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie. Ziel ist es, Kindern/Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern leben können, ein Aufwachsen in familiärem Rahmen zu ermöglichen.

Das Jugendamt trägt hierbei auch den notwendigen Lebensunterhalt, einschließlich der Kosten der Erziehung. Einmalige Beihilfen können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle gewährt werden. Mit der monatlichen Beihilfepauschale werden z. B. Kosten für Taufe, Freizeitaktivitäten und Urlaubsreisen abgegolten. Auch die Pflegeperson hat einen Anspruch auf Erstattung ihres Sachaufwands einschließlich nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.

Erforderliche Unterlagen

Werden nach Bedarfsfeststellung des Sozialdienstes entsprechend eingeholt.

Kosten

Kostenübernahme erfolgt durch das Amt für Jugend und Familie.

Eltern, Kinder und Jugendliche können zu diesen Kosten herangezogen werden. Der Kostenbeitrag richtet sich nach den §§ 91ff. SGB VIII und der Kostenbeitragsverordnung.

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