Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz

Die Aufgabe des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes ist der Vollzug des Jugendschutzgesetzes. Er richtet sich in erster Linie an Erwachsene, Institutionen und Gewerbetreibende.

Beschreibung

Die Folge von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz können Verwarnungen und Bußgelder in erheblicher Höhe sein.

Unser Ziel ist es jedoch, präventiv tätig zu sein und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren.

Sie können bei uns Ausnahmegenehmigungen vom Jugendarbeitsschutzgesetz beantragen. Des Weiteren gehört der Meldebogen Jugendschutz bei  Gestattungsanfragen nach dem GastG in unseren Bereich.

Natürlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den ordnungsrechtlichen Jugendschutz gerne zur Verfügung.

  • Jugendschutzgesetz

    Copyright: Landratsamt Ansbach

    Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

    Version: 2022


Formulare

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