Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Amtes für Jugend und Familie und beschließt die Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und der vom Kreistag gefassten Beschlüsse.

Beschreibung

Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Amtes für Jugend und Familie und beschließt die Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und der vom Kreistag gefassten Beschlüsse.

Der Jugendhilfeausschuss soll vor jeder Beschlussfassung des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe gehört werden.

Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich im Wesentlichen aus den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung für das Amt für Jugend und Familie.

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 20 stimmberechtigten und 10 beratenden Mitgliedern. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses ist der Landrat.

Die derzeitige Ausschussbesetzung finden Sie hier.