Hilfe in Notsituationen

Die Hilfe soll gewährleisten, dass das Kind beziehungsweise die Kinder beim Ausfall des überwiegend betreuenden Elternteils aufgrund von gesundheitlichen oder - ebenso schwerwiegenden - anderen zwingenden Gründen im familiären Lebensraum verbleiben können. Eine anderweitige Betreuung, insbesondere durch den anderen Elternteil, sowie die Bedarfsdeckung durch Angebote in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege müssen ausgeschlossen werden.
Als vorrangiger Leistungsträger ist zunächst die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abzuklären.

Erforderliche Unterlagen

Werden nach Bedarfsfeststellung des Sozialdienstes entsprechend eingeholt.

Kosten

Kostenübernahme erfolgt durch das Amt für Jugend und Familie.

Eltern, Kinder, Jugendliche und deren Ehegatten/Lebenspartner können bei Gewährung in stationärer Form zu diesen Kosten herangezogen werden. Der Kostenbeitrag richtet sich nach den §§ 91ff. SGB VIII und der Kostenbeitragsverordnung.

Weiterführende Links

Link zum SG 55 – Sozialdienst / Heimfachdienst