Heimerziehung

Stationäre Unterbringung in einer Einrichtung, betreutes Wohnen oder sonstige Wohnform - in der Regel vorübergehend, unter Umständen auf Dauer. Eine Heimerziehung wird dann gewählt, wenn das familiäre Umfeld eines Kindes nicht zur Lösung seiner Probleme geeignet scheint oder die Lebensbedingungen zu Hause sehr ungünstig sind. Ziel einer Heimerziehung ist die Rückkehr in die sorgeberechtigte Herkunftsfamilie, die Vorbereitung auf ein Leben in einer Pflege-/Adoptivfamilie oder eine langfristige Heimerziehung mit Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben.
Es soll das letzte Mittel bei Schwierigkeiten in der Familie sein.

Kosten

Kostenübernahme der Heimunterbringung erfolgt durch das Amt für Jugend und Familie.

Eltern, Kinder und Jugendliche können zu diesen Kosten herangezogen werden. Der Kostenbeitrag richtet sich nach den §§ 91ff. SGB VIII und der Kostenbeitragsverordnung.

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