Familiengerichtshilfe

Die Trennung der Eltern ist für die Kinder ein einschneidendes Erlebnis. Sie brauchen Zeit und Raum um das Erlebte emotional verarbeiten zu können. Kinder können ihre Gefühle schwer in Worte fassen und zeigen häufig durch ihr Verhalten, wenn sie etwas bewältigen müssen. Versuchen Sie sensibel für diese »Sprache« Ihres Kindes zu sein.

Beratung bei Trennung und Scheidung

Für die Beratungsaufgabe des Fachdienstes Trennung, Scheidung, Familiengerichtshilfe sind die §§17/18 SGB VIII die Grundlage. Das Jugendamt hat demzufolge den Auftrag Eltern in Fragen der Partnerschaft zu beraten und dabei zu unterstützen ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen.

Im Zuge einer Trennung / Scheidung werden Eltern unterstützt ihre elterliche Verantwortung weiterhin zum Wohle des Kindes auszuüben. Der Fachdienst des Jugendamtes hilft Eltern dann, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Kindes oder Jugendlichen, bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge.

Außerdem haben Kinder und Jugendliche, sowie Eltern und andere Umgangsberechtigte Anspruch auf Beratung und Unterstützung des Jugendamtes bei der Ausübung des Umgangsrechtes.

Dafür bieten wir Ihnen Einzelgespräche oder gemeinsame Elterngespräche an. Wir gehen davon aus, dass Sie als Eltern auch nach einer Trennung die Verantwortung für eine gute Entwicklung Ihres Kindes haben. Wir unterstützen Sie dabei die Konflikte der Trennungszeit von Ihrer Verantwortung als Eltern abzugrenzen und begleiten und beraten Sie, wie Sie Ihre Elternschaft auch in der Neustrukturierungsphase Ihrer Familie weiterhin gemeinsam wahrnehmen können. Wir sprechen mit dem Kind, wenn dies sinnvoll oder erforderlich oder von allen gewünscht ist.

Mitwirkung im Gerichtsverfahren

Eine weitere Aufgabe fällt dem Jugendamt nach § 50 SGB VIII zu. Wir unterstützen das Familiengericht in familiengerichtlichen Verfahren, die den Umgang und die Sorge für ein Kind oder einen Jugendlichen betreffen, und wirken in den gerichtlichen Verfahren mit. Dabei bringen wir erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen in das Gerichtsverfahren und die Lösungsfindung dort ein.

In den familiengerichtlichen Verfahren steht das Kind im Vordergrund. Die Arbeit von Familiengericht und Jugendamt hat deshalb vorrangig das Ziel, Sie als Eltern dabei zu unterstützen Kompromisse zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.

Erst wenn dies gänzlich scheitert, erlässt das Familiengericht einen Beschluss und entscheidet welchem Elternteil die Entscheidung übertragen wird.

Folgendes fällt nicht in unseren Aufgabenbereich

Immer wieder treten Eltern mit Erwartungen an uns heran, die in unserem Aufgaben- und Kompetenzbereich nicht enthalten sind.

Es gibt z.B. keine rechtliche Handhabe den Umgang oder die elterliche Sorge für Sie zu entscheiden oder zu regeln. Es ist grundsätzlich das Recht aber auch die Aufgabe der Eltern, die Erziehung der Kinder zu leisten und dies gilt auch für die Zeit nach einer Trennung.

Ebenso haben wir keine Möglichkeiten den anderen Elternteil zurechtzuweisen, ihm/ihr für eventuelles Fehlverhalten Sanktionen zu erteilen oder ihn/sie zu kontrollieren. Die Teilnahme an einem gemeinsamen Elterngespräch oder einzelnen Beratungsgespräch erfolgt auf freiwilliger Basis und kann von uns nicht erzwungen oder angeordnet werden.

Wir können nicht in Detailfragen, die den Umgang und die elterliche Sorge betreffen, zwischen Eltern vermitteln, Botschaften an den anderen Elternteil weiterleiten oder „die Wahrheit“ ermitteln.

Ganz wichtig ist es uns Ihre Kinder davor zu bewahren, dass sie als „Zeugen“ herhalten müssen, welcher Elternteil nun „Recht“ hat. Kinder haben generell beide Eltern gerne und sollten nicht in die Situation gebracht werden sich gegen einen Elternteil auszusprechen.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.

Aufgrund von erhöhtem Arbeitsaufkommen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und zu Wartezeiten bei telefonischen Rückrufen kommen.