Erziehung in einer Tagesgruppe

Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) sind teilstationäre Einrichtungen zur Erziehung, individuellen Förderung und Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern, und Jugendlichen. Der Besuch ist ab Einschulung bis zum Ende der Schulpflicht möglich.

Die Betreuung in der HPT bietet vor allem individuelle heilpädagogische und therapeutische Förderung sowie unterstützende Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildung und am Leben der Gemeinschaft in kleinen Gruppen, die ein umfassendes außerschulisches Lern- und Betätigungsfeld ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

Werden nach Bedarfsfeststellung des Sozialdienstes entsprechend eingeholt.

Kosten

Kostenübernahme erfolgt durch das Amt für Jugend und Familie.

Eltern und Ehegatten/Lebenspartner der leistungsberechtigten jungen Menschen können zu diesen Kosten herangezogen werden. Der Kostenbeitrag richtet sich nach den §§ 91ff. SGB VIII und der Kostenbeitragsverordnung.

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