Bezirkssozialdienst

Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, Müttern und Vätern, Unterstützung und Hilfe, Vermittlung von Hilfeangeboten, u.a..

Wohnort

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Beratung und Unterstützung

Neben den erläuterten Aufgaben hat das Jugendamt umfangreiche Beratungspflichten gegenüber unterschiedlichen Personengruppen.
Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben Mütter, die bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind. Wesentliche Inhalte dieser Beratung sind Fragen zur Verschaftsfeststellung, zum Unterhalt, zur Möglichkeit eine Beistandschaft zu beantragen und zur gemeinsamen elterlichen Sorge.
Außerdem haben auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Beratungsanspruch bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.