Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft zu einem Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, kann im Jugendamt anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt in Form einer Jugendamtsurkunde und hat einen notariellen Charakter. Die Anerkennung muss persönlich erfolgen. Grundsätzlich ist die ebenfalls zu beurkundende Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich. Sind der Anerkennende oder die Mutter noch nicht volljährig, bedarf es auch der Zustimmung der oder des gesetzlichen Vertreter(s). Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor Geburt des Kindes erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes
- bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung der Mutterpass bzw. wenn Kind bereits geboren ist, Geburtsanzeige der Klinik
- Personalausweis oder Reisepass
Bei Bedarf bitten wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher Ihrer Wahl mitzubringen, der nicht mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert sein darf. Dieser hat sich ebenfalls auszuweisen.