Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
Beschreibung
Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird.
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, z.B. im Rahmen des Familiennachzugs, oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit werden die Visa als sog. "nationale" Visa erteilt. Die Voraussetzungen zur Erteilung eines nationalen Visums richten sich nach den für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blaue Karte EU, einer ICT-Karte, einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU geltenden Vorschriften und unterscheiden sich somit je nach Aufenthaltszweck (siehe "Verwandte Themen").
Nach der Einreise muss das nationale Visum gegebenenfalls durch einen bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragenden anderen Aufenthaltstitel ersetzt werden. Der Antrag muss innerhalb der Geltungsdauer des Visums erfolgen.
Von nationalen Visa zu unterscheiden sind Visa für Kurzaufenthalte (z.B. Touristen- oder Besuchsaufenthalte, Geschäftsreisen) von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Diese werden i. d. R. als sog. "Schengen-Visa" erteilt (siehe "Verwandte Themen" – "Schengen-Visum; Erteilung und Verlängerung").
Ausnahmen von der Visumpflicht gelten für Staatsangehörige von
- Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, den USA,
- Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und der
- Republik Korea,
die unabhängig von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts stets ohne Visum einreisen dürfen.
Dies gilt auch für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, soweit sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.
Für Touristenaufenthalte (bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen) gilt für Angehörige vieler Staaten ebenfalls Visumfreiheit. Eine Erwerbstätigkeit ist während des visumfreien Aufenthalts nicht gestattet. Eine unmittelbare Verlängerung des Besuchsaufenthalts ist in aller Regel nicht ohne weiteres möglich.
Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit und das Verfahren sowie die Schengenstaaten erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts (siehe "Weiterführende Links"). Grundsätzliche Auskünfte zu den Voraussetzungen des Visumsverfahrens gibt auch die Ausländerbehörde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zur Erteilung eines nationalen Visums richten sich nach den für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU geltenden Vorschriften und unterscheiden sich somit je nach Aufenthaltszweck (siehe "Verwandte Themen").
Fristen
Der Visumantrag muss rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen: - gültiger Reisepass
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, ggf. Verpflichtungserklärung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über den Aufenthaltszweck, z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde
- ggf. weitere Unterlagen
Formulare
- Antrag auf Ausstellung einer DaueraufenthaltskartePDF, 20 kB
- Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises, AusweisersatzesPDF, 12 kB
- Antrag auf Erteilung einer AufenthaltserlaubnisPDF, 254 kB
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine)PDF, 252 kB
- Antrag auf Verlängerung der AufenthaltserlaubnisPDF, 213 kB
- Antrag Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis EUPDF, 199 kB
- Aufenthaltsanzeige gemäß § 5 Abs. 3 FreizügGEU für EU-EWR - Bürger sowie deren FamilienangehörigePDF, 102 kB
- Einkommensbescheinigung des SteuerberatersPDF, 11 kB
- Ergänzende Angaben zur VerpflichtungserklärungPDF, 113 kB
- VerpflichtungserklärungPDF, 231 kB
- Vollmacht zur Abholung des Aufenthaltstitels (inkl. Erklärungen zur Ausgabe)PDF, 107 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
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Kosten
- Erteilung: 75 EUR
- Verlängerung: 25 EUR
- Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 EUR
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Weiterführende Links
- Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
- Visabestimmungen
Informationen des Auswärtigen Amtes
Redaktionell verantwortlich
Stand: 22.11.2024