Familienangehörige von EU Bürgern aus Drittstaaten
Beschreibung
Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers, die keine Staatsbürgerschaft eines Unionsstaates besitzen, benötigen grundsätzlich ein Einreisevisum, sofern sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Visumspflicht befreit sind.
Für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die eine Gültigkeit von fünf Jahren hat. Danach kann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt werden.
Ansonsten sind sie den Familienmitgliedern mit EU-Staatsbürgerschaft weitgehend gleichgestellt.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.