Aufenthaltstitel
Beschreibung
Für den Aufenthalt im Bundesgebiet benötigen Sie als Ausländer einen Aufenthaltstitel.
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis und
- Niederlassungserlaubnis
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis unter folgenden grundsätzlichen
Voraussetzungen:
- Einreise mit dem erforderlichen Visum,
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit,
- gültiger Pass oder Passersatz,
- gesicherter Lebensunterhalt (Einkommen, Vermögen, Krankenversicherung) und ausreichender Wohnraum,
- keine Beeinträchtigung von Interessen der Bundesrepublik und
- keine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der Bundesrepublik und keine terroristischen Aktivitäten
- kein Vorliegen eines Ausweisungsgrunds
Zusätzlich müssen Sie noch die besonderen Voraussetzungen erfüllen, die sich aus dem jeweiligen Aufenthaltszweck ergeben.
Formulare
- Antrag auf Ausstellung einer DaueraufenthaltskartePDF, 20 kB
- Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises, AusweisersatzesPDF, 12 kB
- Antrag auf Erteilung einer AufenthaltserlaubnisPDF, 254 kB
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine)PDF, 252 kB
- Antrag auf Verlängerung der AufenthaltserlaubnisPDF, 213 kB
- Antrag Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis EUPDF, 199 kB
- Aufenthaltsanzeige gemäß § 5 Abs. 3 FreizügGEU für EU-EWR - Bürger sowie deren FamilienangehörigePDF, 102 kB
- Einkommensbescheinigung des SteuerberatersPDF, 11 kB
- Ergänzende Angaben zur VerpflichtungserklärungPDF, 113 kB
- VerpflichtungserklärungPDF, 231 kB
- Vollmacht zur Abholung des Aufenthaltstitels (inkl. Erklärungen zur Ausgabe)PDF, 107 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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