Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Hinweise
Wo gibt es den Abfallkalender für meinen Ort und meine Straße?
Es gibt die Möglichkeit einen personalisierten Abfallkalender erstellen zu lassen. Geben Sie hierzu einfach nur Ihren Ort und Ihre Straße ein.
Gerne können Sie auch Ihren Abfuhrkalender über die Abfall-App aufrufen.
Kennen Sie unsere Abfall-App?
Was mache ich, wenn mein Abfallbehälter nicht geleert wurde?
Wie bei jedem Betrieb kann es auch bei der Abfallentsorgung aus verschiedenen Gründen zu vorübergehenden Störungen kommen. Die Leerung wird so bald wie möglich nachgeholt. Eventuell finden Sie hierzu bereits eine Pushnachricht in unserer Abfall-App. Nachleerungen finden nicht statt, wenn Sie selbst den Grund der Nichtleerung zu vertreten haben. Dies kann bei Über- oder Fehlbefüllungen der Fall sein. Die Abfallbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen bzw. der Sammelsack noch zubinden lässt. Ein Pressen oder Stampfen des Abfalles in den Behältern führt dazu, dass eine vollständige Entleerung des Behälters nicht möglich ist.
Hier finden Sie weitere Informationen, wenn Ihr Abfallbehälter nicht geleert wurde und unser Kontaktformular.
Wann und wie muss der Abfallbehälter bereitgestellt werden?
Den Entleerungstag für Ihren Ort und Ihre Straße finden Sie unter dem Button Abfallkalender. Hier können Sie individuell einen personalisierten Kalender erstellen und ausdrucken. Der Restabfall wird grundsätzlich alle zwei Wochen geleert. Sie können sich per Mail, SMS oder über die Abfall-App erinnern lassen. Die Abfallbehälter/Sammelsäcke müssen ab 06.00 Uhr am Abfuhrtag auf oder vor dem Grundstück so bereitgestellt werden (der Entleerungswille muss erkennbar sein), dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust durch die Müllwerker entleert werden können. Die Müllwerker sind nicht verpflichtet auf Privatgelände zu fahren.
Was mache ich, wenn mein Grundstück wegen einer Baustelle oder einer sonstigen Behinderung nicht angefahren werden kann?
Stellen Sie Ihren Abfallbehälter/Sammelsäcke zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug ordnungsgemäß anfahrbaren Verkehrsfläche bzw. zur von der Stadt/Gemeinde eingerichteten Sammelstelle. Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr darf durch die Bereitsstellung nicht behindert oder gefährdet werden.
Was kostet die Müllabfuhr?
Die Gebühr für die Abfallentsorgung bestimmt sich nach dem Fassungsvermögen der Restabfallbehälter und der Anzahl der Abfuhren. Dabei muss auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter vorhanden sein. Die Gebührenpreise erfahren Sie unter "Gebühren, Satzungen und Co".
Restabfall
Muss ich für mein erschlossenes Grundstück einen Restabfallbehälter anmelden?
An einem Restabfallbehälter führt kein Weg vorbei. Neben Privathaushalten müssen auch Gewerbe oder dienstleistend Tätige (z.B. Bäckerei, Friseur, Arztpraxis) einen Restabfallbehälter des Landkreises zur Verfügung haben. Der Behälter muss so groß sein, dass der regelmäßig anfallende Restabfall darüber entsorgt werden kann und eine angemessene Reserve vorhanden ist. Der Inhalt darf nicht verpresst werden, der Deckel muss bei der Entleerung geschlossen sein und der Behälter darf nicht zu schwer befüllt sein. Grundsätzlich besteht freie Wahl der Behältergröße, wobei zur Berechnung 15 Liter pro Grundstücksbewohner zugrunde gelegt werden.
- Behälteränderung - zum AusdruckenPDF, 114 kB
Wer kann einen Restabfallbehälter an- ab oder ummelden?
An/Ab/Ummeldungen sowie Behälteränderungen können nur durch Grundstückseigentümer, Zustellvertreter oder ggf. beauftrage Hausverwaltungen gemeldet werden. Bitte informieren Sie uns über Änderungen, die die Berechnung betreffen können (Eigentümerwechsel, Adressänderung, Änderung der Bankverbindung). Verwenden Sie hierzu gerne unseren Online-Dienst.
- Änderungsmitteilung - EigentümerwechselPDF, 117 kB
- Behälteränderung - zum AusdruckenPDF, 114 kB
Soll ich ein Sepalastschriftmandat erteilen?
Zur Vermeidung unnötiger Kosten und Minimierung des Verwaltungsaufwandes bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sie müssen sich nicht mehr um eine manuelle Überweisung kümmern.
Was darf in den Restabfallbehälter?
Geben Sie hierzu unter "Trennen und Entsorgen" in unserem Abfall ABC den Suchbegriff Restabfall ein.
Wohin mit größeren Mengen Restabfall?
Restabfall wird nicht an den Wertstoffhöfen angenommen. Zusätzlicher Restabfall zur Beseitigung kann nur gebührenpflichtig bei der Müllumladestation abgeliefert werden.
Was mache ich, wenn ich nur vorübergehend etwas mehr Restabfall habe?
Sie können sich bei Ihrer Stadt/Gemeinde einen Zusatzrestabfallsack kaufen. Seit dem 01.01.2024 sind weiß/transparente Zusatzrestabfallsäcke zugelassen und bis 31.12.2027 gültig, sowie blau/transparente Säcke, die mit einer zusätzlichen Gebührenmarke beklebt sind. Gebührenmarken gibt es ebenfalls bei Ihrer Stadt/Gemeinde zu kaufen. Bitte beachten Sie, dass seit 01.01.2024 die rot/transparenten Zusatzrestabfallsäcke auch mit Gebührenmarke nicht mehr gültig sind. Vom Landkreis nicht zugelassene Säcke werden vom Entsorger nicht mitgenommen. Das gilt auch, wenn der Aufkleber am Leerungstag fehlt oder nicht sichtbar angebracht ist. Stellen Sie daher bitte unbedingt sicher, dass der Aufkleber dort befestigt ist, wo er von der Straße aus zu sehen ist. Wegen der zeitlich begrenzten Gültigkeit ist es in Ihrem Interesse, wenn Sie immer nur so viele Zusatzrestabfallsäcke kaufen, wie Sie tatsächlich absehbar benötigen.
Kann ich Entleerungen einsparen?
Ja. Von den 26 möglichen Entleerungen pro Kalenderjahr können bis zu 14 Entleerungen eingespart werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Rückvergütung nur die eingesparten Entleerungen des Restabfallbehälters berücksichtigt werden. Zu Gebühren informieren Sie sich gerne unter "Gebühren, Satzungen und Co". Unter Online-Behörde "Abfallentleerungsdatenbank" können Sie als Grundstückseigentümer oder Hausverwaltung erfahren, wie oft Ihre Behälter im laufenden Jahr oder im Vorjahr entleert wurden.
Bioabfall
Muss ein Biobehälter angemeldet werden?
Ja, jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für die getrennte Erfassung von Bioabfällen mit mindestens einem Biobehälter ausgestattet werden, sofern keine Befreiung von der Zuteilung des Biobehälters beantragt wird. Möchten Sie eine Befreiung beantragen, dann verwenden Sie hierzu gerne unseren Online-Dienst.
Darf Grüngut in den Biobehälter?
In haushaltsüblichen Mengen kann Grüngut über die Biobehälter entsorgt werden. Unsere Behälter sind für normalen Haushaltsbioabfall ausgelegt, d. h. Haushaltsabfälle gemischt mit Gartenabfällen. Bioabfall/Grasschnitt/Gartenabfälle dürfen nicht verpresst bzw. in den Biobehälter eingestampft werden, da dadurch die Behälter zu schwer werden, sich der Inhalt zu sehr verdichtet, wodurch ggf. keine vollständige Leerung möglich ist und die Behälter schneller kaputtgehen. Wenn Gartenabfälle in größeren Mengen anfallen, können Sie diese über die Grüngutannahmestelle bei Ihrer Stadt/Gemeinde entsorgen.
Was darf in den Biobehälter?
Prinzipiell sind alle kompostierbaren Stoffe aus Haushalt und Garten geeignet. Größere Mengen an Grünabfällen sind weiterhin zu den gemeindlichen Annahmestellen oder Entsorgungsfachbetrieben zu bringen. Die Biobehälter sollen möglichst gleichmäßig mit Garten- und Küchenabfällen befüllt werden. Das Material wird in der Anlage der T + E Humuswerk GmbH bei Bechhofen zu wertvollem Humus verarbeitet. Der Kompost unterliegt strengen Gütekontrollen. Aus diesem Grund ist es unbedingt zu vermeiden, Abfälle in die Sammelbehälter zu geben, die die Qualität des Kompostes verschlechtern. Insbesondere sind hier Straßenkehricht, Staubsaugerbeutel-Inhalte, Zigarettenkippen und -asche, Kohlenasche, Asche von behandelten Hölzern und Ölruß zu nennen.
Das darf in haushaltsüblichen Mengen in die Biotonne:
- Gemüse- und Obstabfälle
- Schalen von Früchten, Eiern, Nüssen
- Speiseabfälle
- Kaffeesatz, -filter (keine Kaffeekapseln)
- Teebeutel aus Papier
- Blumenabfälle/ -erde, Pflanzenreste
- Gartenabfälle, Rasenschnitt
- Unkraut, Laub, Stauden, Zweige, Wurzeln
- Hornspäne, Haare, Federn
- Zum Einwickeln: Zellstoff-Küchentücher, Papier und Pappe
- Unbehandelte Holzabfälle, Sägemehl
Generell gilt: Im Zweifelsfall lieber in den Restabfallbehälter.
Das darf nicht in die Biotonne:
- Kompostierbare Biobeutel
- Glas, Metall, Kunststoff, Plastikbeutel
- Getränkeverpackungen
- Obstnetze, Schnüre
- Speisefette und -öle
- Medikamente
- Hygieneartikel, Windeln, Textilien
- Staubsaugerbeutel
- Blumentöpfe, Keramik
- Asche, Ruß, Straßenkehricht
- Zigarettenkippen
- Haustierstreu, Tierkot
- Wurzelstöcke
Kann ich einen Saison-Biobehälter anmelden?
Ja, die Anmeldung ist aber nur zusätzlich zum "normalen" Biobehälter und nur für einen Zeit von mindestens durchgehend sechs Monaten möglich. Der Saisonbehälter ist gebührenpflichtig. Gebühren finden Sie unter "Gebühren, Satzungen und Co". Sie müssen immer darauf achten, dass der Saison-Biobehälter nur während Ihres angegebenen Saison-Zeitraums genutzt wird. Wenn der Behälter außerhalb der Saison benutzt wird, wird der Saisonzeitraum den Leerungen entsprechend angepasst.
Beantragung eines saisonalen, kostenpflichtigen Bioabfallbehälters - Online-Antrag
Geben Sie hier bei dem zusätzlichen Biotonnenbehälter den Zeitraum mit an (mindestens 6 Monate am Stück).
Weiter ist hier wichtig:
- die Anmeldung kann nur durch den Eigentümer erfolgen
- die zusätzliche Saison-Biotonne ist kostenpflichtig
- die Aufstellung kostet 18 € Gebühr
Dürfen Speisereste in den Biobehälter?
Ja und nein. Ausgeschlossen sind Speisereste oder behandelte tierische Nebenprodukte, die bei gewerblicher Tätigkeit oder Hausschlachtung anfallen und nach den Vorschriften zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte zu behandeln sind oder solche Speisereste, die regelmäßig die in einem 4-Personen- Haushalt anfallende Menge übersteigen.
Wie kann ich vermeiden, dass der Biobehälter im Herbst und Winter einfriert?
Dauerfrost und Feuchtigkeit des Sammelgutes können dazu führen, dass die organischen Abfälle in den Biobehältern festfrieren. Dies lässt sich jedoch bei Beachtung einiger Hinweise meist vermeiden:
- Im Winter besteht das Risiko des Festfrierens von nassen Bioabfällen. Eine Leerung des Behälters ist dann oft gar nicht oder nur unvollständig möglich. Aus diesem Grund sollte die Biotonne zumindest bei Frost an einem frostsicheren Platz aufgestellt werden. Um zu verhindern, dass das Material am Behälter festfriert, sollten Bioabfälle in Papier (Bäckertüten, Zeitungspapier, Zellstoff-Küchentücher) eingewickelt werden. Es hilft ebenfalls, den Boden des Biobehälters mit Zeitungen, Eierkartons oder Pappe auszulegen.
- Gemäß der Satzung des Landkreises Ansbach hat der Benutzer des Behälters dafür zu sorgen, dass eine problemlose Entleerung möglich ist. Notfalls ist das Material kurz vor der Abholung mit einem Werkzeug (z. B. Holzlatte) von der Behälterwand zu lösen. Ein Nachleerungsanspruch besteht nicht, wenn die Behälter aufgrund des festgefrorenen Inhalts nicht oder nicht vollständig entleert werden konnten.
- Hinzu kommt, dass Schnee und Eis die zügige Abfallentsorgung behindern. Wenn gar nicht oder nur unzureichend geräumt und gestreut ist, lassen sich die bis zu mehreren Zentnern schweren Abfallbehälter nur schwer auf glattem Untergrund bewegen. Bitte räumen und streuen Sie an den Abfuhrtagen Ihre Grundstückseinfahrten und die Wege zu den Tonnen.
Wie kann ich im Sommer Gerüche umgehen und Larvenbildung vermeiden?
Aufgrund der hohen Temperaturen im Sommer beginnt der Abbau des organischen Materials bereits im Biobehälter. Die dadurch freiwerdenden Gase locken verstärkt Fliegen zur Eiablage an. Durch Beachtung einiger Grundregeln können diese Probleme weitgehend vermieden werden:
- Den Biobehälter möglichst im Freien an einem schattigen und kühlen Platz aufstellen, da Wärme die Abbauprozesse und damit die Geruchsentwicklung und Madenbildung begünstigt.
- Den Boden des Biobehälters mit zusammengeknüllten Zeitungen, Eierkartons oder Pappe auslegen und die Bioabfälle in Papier (Bäckertüten, Zeitungspapier, Zellstoff-Küchentücher) einwickeln. Das Papier nimmt das Sickerwasser der nassen Küchenabfälle auf. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass sich Fliegen auf die Bioabfälle setzen und dort ihre Eier ablegen, woraus sich die unangenehmen Maden entwickeln.
- Biobehälter und Sammelgefäße in der Küche wegen der Insekten stets geschlossen halten.
Sind trotzdem Fliegenmaden vorhanden, hilft oft die Zugabe von etwas Gesteinsmehl oder gelöschtem Kalk. Beides ist im Gartenhandel erhältlich.
Kann ich Biofilterdeckel käuflich erwerben?
Ja. Eine mögliche Alternative kann auch ein spezieller Biofilterdeckel für Ihre Biotonne sein. Der Filter enthält Mikroorganismen, die Schad- und Geruchsstoffe in unschädliche und geruchsfreie Substanzen wie etwa Kohlenstoffdioxid und Wasser umwandeln. Zudem verfügt der Filterdeckel über eine Abdichtung, die das Eindringen von Ungeziefer verhindert.
Biofilterdeckel dürfen nur über das Landratsamt Ansbach gekauft und durch unsere beauftragte Firma auf den Behältern montiert werden, da die Behälter Eigentum des Landkreises sind. Nur der Biofilterdeckel, mit dem Ihr Behälter nachgerüstet wird, geht mit dem Kauf in Ihr Eigentum über. Für die Funktionsfähigkeit sind Sie selbst verantwortlich.
Die Empfehlung des Herstellers ist, den Innenfilter alle zwei Jahre zu ersetzenden. Sie können diesen bei der Herstellerfirma nachkaufen:
Für den Kauf und die Montage des Biofilterdeckels fallen für eine 80 l Tonne rund 32 € und für eine 240 l Tonne rund 35 € zzgl. der Änderungsgebühr an. Bestellen können Sie die Filterdeckel per E-Mail an abrechnung@landratsamt-ansbach.de.
Darf ich kompostierbare Bioplastikbeutel verwenden?
Nein. Laut dem Umweltbundesamt sind Bioplastikbeutel im Restmüll zu entsorgen, da die Biokunststoffe sehr langsam und unvollständig zerfallen, was ein großes Problem bei der Kompostierbarkeit darstellt. Laut Euro-Norm müssen sich die „kompostierbaren Plastiktüten“ erst nach zwölf Wochen zersetzt haben, zudem müssen spezielle Bedingungen erfüllt sein. Da diese Bedingungen in Kompostierwerken nicht gegeben sind, müssen die Beutel mit hohem Aufwand aussortiert werden. Zudem können befüllte Bioplastikbeutel in den Behältern oft nicht von anderen Plastikbeuteln unterschieden werden, sodass die Gefahr besteht, dass Ihr Behälter wegen Fehlbefüllung nicht entleert wird. Für optimale Kompostierung sollten Bioabfälle in Zeitungspapier, Bäckertüten oder Zellstoff-Küchentücher eingewickelt werden. Wer mag, kann die Bioabfälle auch in Papiertüten verpacken, die viele Bau- und Lebensmittelmärkte in unterschiedlichen Größen anbieten.
Was tun, wenn der Deckel kaputt oder in das Müllauto gefallen ist?
Sie können den Deckel selber montieren. Dies geschieht allerdings auf eigene Gefahr. Der Landkreis Ansbach übernimmt für auftretende Schäden keine Haftung.
Montageanleitung
Neue Deckel mit Bolzen liegen in den Wertstoffhöfen des Landkreises kostenlos für Sie bereit.
Um Ihnen die Montage zu erleichtern, unterstützen wir Sie mit einer Montageanleitung. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
Hier finden Sie eine Video-Montageanleitung:
Kann ich als Gewerbetreibender, als landwirtschaftlicher Betrieb oder als nahrungsmittelverarbeitender Betrieb meine Bioabfälle im Biobehälter entsorgen?
Nicht mit den Bioabfällen aus Haushaltungen vergleichbar, sind die Bioabfälle aus Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben und insbesondere Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben.
Von der Entsorgung durch den Landkreis sind daher gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 11 Abfallwirtschaftssatzung ausgeschlossen:
- Speisereste oder behandelte tierische Nebenprodukte, die bei gewerblicher Tätigkeit oder Hausschlachtung anfallen und nach den Vorschriften zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte zu behandeln sind oder
- regelmäßig die in einem 4-Personen-Haushalt anfallende Menge übersteigen.
Es gilt daher weiterhin die Vorgabe, dass Nahrungsmittelverarbeitungsbetriebe die Vorschriften des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung zu beachten haben und ggf. einen zertifizierten Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte beauftragen müssen. Weitere Fragen zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten beantwortet Ihnen auch der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Gunzenhausen unter der Telefonnummer 09831/6745-0
Papier/Kartonagen
Wann wird der Papierbehälter geleert?
Jedes angeschlossene Grundstück erhält mit dem Restmüllbehälter einen grünen Papierbehälter. In Rothenburg ob der Tauber kann der Behälter auch blau sein. Zusätzliche Gebühren fallen für den Behälter nicht an. Der Papierbehälter wird 4-wöchentlich geleert. Den Entleerungstag für Ihren Ort finden Sie in unserem Abfallkalender.
Was tue ich, wenn ich viele Kartons entsorgen muss?
Ist Ihr Behälter bereits voll, können Sie sperrige Kartonagen und Pappe auch an den meisten Wertstoffhöfen des Landkreises Ansbach entsorgen. Bücher, Papier und Druckpapier wird dort nicht angenommen. Neben dem Behälter bereitgestellte Kartonagen werden nicht von den Entsorgungsunternehmen mitgenommen.
Gehören Getränkekartons, Tapeten und Zellstoffe in den Papierbehälter?
Nein, entsorgen Sie Getränkekartons bitte im gelben Sack. Taschentücher, Küchentücher und Tapeten gehören in den Restabfallbehälter.
Gelber Sack/Verpackungsabfall
Was darf im gelben Sack entsorgt werden?
Sie dürfen hier alle restentleerten Verpackungen aus Kunststoff (Joghurtbecher, Duschgelflasche, Verpackungsmaterial aus Kunststoff, etc.) und sogenannte Verbundstoffe (Tetrapacks etc.) entsorgen. Dabei muss die Verpackung nicht mit dem grünen Punkt gekennzeichnet sein. Eine Auflistung der gesammelten Materialien befindet sich auf jedem gelben Sack. Für weitere Informationen geben Sie hierzu unter "Trennen und Entsorgen" in unserem Abfall ABC den Suchbegriff gelber Sack ein.
Dürfen Kunststoffe in den gelben Sack, die keine Verpackungen sind?
Nein, diese Kunststoffe wie z. B. Plastikteller, Putzeimer, Kinderspielzeug, Zahnbürste, Windeln gehören in den Restmüllbehälter.
Darf Styropor in den gelben Sack?
Ja und Nein. Beim Kauf eines neuen Fernsehers oder einer neuen Wohnzimmereinrichtung kann das Verpackungsstyropor ohne weiteres in den gelben Sack gesteckt werden. Handelt es sich aber und Baustyroporplatten oder Dämmplatten können diese in Kleinmengen in den Restabfallbehälter oder in Zusatzrestabfallsäcken entsorgt werden. Größere Mengen werden kostenpflichtig bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben angenommen.
Wie oft wird der gelbe Sack geleert?
Die gelben Säcke werden 4-wöchentlich geleert. Den Abholtag für Ihren Ort finden Sie in unserem Abfallkalender.
Was mache ich, wenn mein gelber Sack (außer bei Fehlbefüllung) nicht mitgenommen wurde?
Wenden Sie sich bitte an das mit der Entsorgung der gelben Säcke beauftragte Unternehmen, die Fa. Herz Entsorgung und Logistik GmbH. Kostenlose Hotline: 0800 6789013 (aus dem dt. Festnetz)
Wo finde ich weitere Infos zur Entsorgung der Verkaufsverpackungen?
Link zu den dualen Systemen: www.muelltrennung-wirkt.de
Warum gibt es keine gelbe Tonne im Landkreis Ansbach?
In den gelben Säcken sollen die so genannten Leichtverpackungen (LVP), also Verpackungsabfälle aus Kunststoff und Verbundstoffen gesammelt werden. Hierzu eignen sich die gelben Säcke hervorragend. Schwerere Abfälle, die nicht in die gelben Säcke gehören, fachsprachlich Störstoffe genannt, halten die gelben Säcke nicht aus und fallen daher durch. Zudem sind die gelben Säcke transparent, so dass Fehlbefüllungen schon bei der Abfuhr erkannt werden können. Dies genau ist der Grund, der gegen gelbe Tonnen spricht. Werden Störstoffe ganz unten in den Müllgefäßen platziert, lassen sie sich nur entdecken, wenn die gesamte Tonne auf den Kopf gestellt würde.
Wertstoffe/Sperrmüll
Kann ich an jedem Wertstoffhof im Landkreis Ansbach anliefern?
Der Landkreis Ansbach bietet nahezu in jedem Ort einen kommunalen Wertstoffhof an. Zahlen Sie im Landkreis Abfallgebühen können Sie an jedem Wertstoffhof Ihre Wertstoffe kostenlos abgeben. Nehmen Sie zur Vorsorge Ihren letzten Abfallgebührenbescheid mit. Die Öffnungszeiten finden Sie unter dem Button Trennen und Entsorgen - Entsorgungseinrichtungen - Wertstoffhöfe
Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll ist ein Sammelbegriff für sperrigen Hausrat, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse aufgenommen werden kann oder das Entleeren dieser Behältnisse erschwert und deshalb getrennt gesammelt und abtransportiert werden muss. Typische Gegenstände der Sperrmüllentsorgung sind beispielsweise Möbel, Matratzen, große Teppiche, Einrichtungsgegenstände oder größeres Spielzeug.
Was kann nicht über den Wertstoffhof entsorgt werden?
Bau- und Abbruchabfälle sind von der Entsorgung über den Landkreis ausgeschlossen und können daher nicht an den Wertstoffhöfen angenommen werden. Darunter fallen zum Beispiel: Fenster oder Türen, Böden über 20 Quadratmeter, Bauholz, Waschbecken, WC-Schüsseln, Mauer- und Betonreste, Balkonverkleidungen, Gartenhäuser, Dämm- und Isoliermaterial, Wärmepumpen und Öltanks. Die Entsorgungswege einiger Bau- und Abbruchabfälle finden Sie unter dem Button Trennen und Entsorgen - Abfall ABC. Über den Sperrmüllcontainer können keine mit Kleinteilen befüllten Behälter (Kartons, Fässer, Säcke, etc.) entsorgt werden. Sperrige Abfälle sind Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung von den Abmessungen her nicht in den Abfallbehälter passen. Kleinteile gehören in den Restabfallbehälter. Auch können keine Gegenstände, die mit zumutbarem Aufwand zerlegt werden können, über den Sperrmüll- oder Kunststoffcontainer entsorgt werden (bspw. Kinderspielzeug). Ebenso wenig gehören Verpackungen (bspw. Farbeimer aus Kunststoff) in den Sperrmüll oder Kunststoff-Container am Wertstoffhof. Diese gehören in den Gelben Sack.
Wie kann ich erfahren, was angeliefert werden darf?
Unter Trennen und Entsorgen - Abfall ABC können Sie in der Stichwortsuche alle Abfallarten suchen und sich informieren. Unter Wertstoffhöfe/Wertstoffinseln können Sie bei jedem einzelnen Wertstoffhof sehen, was dort entsorgt werden kann.
Was muss bei der Anlieferung beachtet werden?
Die Abfälle müssen zerlegt und sortenrein angeliefert werden. Die Zerlegung und Sortierung darf nicht auf dem Wertstoffhofgelände durchgeführt werden.
Die Anlieferung von Wertstoffen ist nur während der Öffnungszeiten zulässig; sie hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Abladevorgang innerhalb der Öffnungszeiten beendet werden kann.
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Bedarf ist die Abladestelle unverzüglich freizugeben.
Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Abfälle selbständig aus- bzw. abgeladen werden müssen.
Kann ich Altholz am Wertstoffhof entsorgen?
Ja und nein.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist Altholz in Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen in die Kategorien A I bis A IV einzuteilen. Nach dieser Einteilung richtet sich auch die jeweilige Entsorgung und damit auch Annahme des Materials am Wertstoffhof.
Altholz der Kategorien A I bis A III = Möbel aus dem Innenbereich, insbesondere Vollholzmöbel und Möbel mit und ohne PVC-Beschichtungen. Diese können an allen Wertstoffhöfen des Landkreises Ansbach entsorgt werden.
Altholz der Kategorie A IV = Möbel und möbelähnliche Gegenstände aus dem Außenbereich, zum Bespiel Gartenmöbel und Gartenbänke oder Kinderspielzeug wie Kinderschaukeln und Sandkästen. Dieses Altholz ist mit Holzschutzmitteln behandelt und muss aufgrund dieser Schadstoffbelastung anders behandelt werden. Es kann daher nicht an allen Wertstoffhöfen abgegeben werden – Wertstoffhöfe mit Annahmemöglichkeit sind extra gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass die Annahme auf haushaltsübliche Mengen begrenzt ist:
Altholz der Kategorien A I – III: bis zu 2 m³
Altholz der Kategorie A IV: bis zu 1 m³
Altholz aus Bau- und Abbruchmaßnahmen kann nicht über die Wertstoffhöfe entsorgt werden, da Bau- und Abbruchabfälle direkt bei Zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zu entsorgen sind. Beispiele dafür sind Pergolen und Sichtschutzwände, Dielen, Balkongeländer, Gartenzäune, Gartenhäuser.
Wo kann ich Verpackungsglas entsorgen?
Bitte entsorgen Sie Ihr Verpackungsglas, wie beispielsweise Getränkeflaschen aus Glas, Konservenglas und sonstiges Verpackungsglas, in unseren Altglascontainern an unseren Wertstoffinseln. Deren Standorte finden Sie hier.
Es ist wichtig, Altglas korrekt zu trennen, da es in unterschiedliche Farben wie weiß, grün und braun unterteilt ist. Dies dient dazu, das Altglas bei der Wiederverwertung besser sortieren zu können. Farben, die nicht zuzuordnen sind, wie z.B. blaues Glas, gehören zu Grünglas. Dabei ist darauf zu achten, dass das Glas sauber und ohne Verunreinigungen wie Etiketten oder Deckel entsorgt wird.
Anderes Glas als Verpackungsglas?
Unter Trennen und Entsorgen - Abfall ABC können Sie in der Stichwortsuche alle Glasarten suchen und sich informieren.
Was sind Elektroaltgeräte?
Grundsätzlich gilt: Alle Geräte, die einen Stromanschluss haben oder mit Batterien betrieben werden, sind Elektrogeräte und sollen fachgerecht entsorgt werden. Diese Geräte sind mit der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet.
Typische Großgeräte sind Fernsehgeräte, Computer, Waschmaschinen und Wäschetrockner, aber auch der Elektrogrill oder Elektrorasenmäher, Elektroroller mit verbautem Akku.
Zu den Kleingeräten gehören Lampen, Smartphones, Radios, elektrische Zahnbürsten, aber auch E-Zigaretten und Kleidung oder Schuhe, in die Technik eingenäht ist, sowie mit Akku betriebene, wärmende Schuheinlagen.
Auch bei Karten, die einen Mikrochip enthalten, handelt es sich um Elektrogeräte.
Wo können Elektrogeräte entsorgt werden?
Entsorgen Sie Elektronikschrott, Elektroaltgeräte, Akkus oder Batterien auf keinen Fall im Restabfall!
Ausgediente oder kaputte Elektrogeräte können Sie in haushaltsüblichen Mengen bei einem der Wertstoffhöfe des Landkreises abgeben. Ebenfalls werden dort Akkus und Batterien angenommen, wenn diese zerstörungsfrei aus den Geräten entnommen werden können. Aufgrund von Explosions- und Brandgefahr werden diese separat gesammelt.
Ausgenommen von der Abgabe beim Wertstoffhof sind Bau- und Abbruchabfälle, wie Wärmepumpen oder Heizungen oder eine größere Menge als fünf Photovoltaikmodule pro Anlieferer. Sollten Sie unsicher sein, welches Geräte am Wertstoffhof abgegeben werden kann, suchen Sie in unserem Abfall-ABC.
Auch der Fachhandel ist verpflichtet, alte Kleingeräte (kleiner als 25 cm) anzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Diese Rücknahmepflicht gilt auch für Supermärkte und Discounter, sofern deren Geschäftsfläche 800 m² übersteigt. Großgeräte müssen zurückgenommen werden, wenn im Gegenzug ein neues „gleichartiges“ Gerät gekauft wird. Da der Handel in der Regel auch passende Batterien bzw. Akkus führt, müssen auch diese zurückgenommen werden.
Zusätzliche Informationen zur Rücknahmepflicht finden auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter: ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Wie bzw. in welchem Zustand sind Elektrogeräte abzugeben?
Wenn möglich, sollten Batterien, Akkus oder auch Lampen vor oder bei der Abgabe des Altgeräts entnommen werden. Die Pole der Akkus sind mit Klebestreifen abzukleben, um sie so gegen Kurzschluss (Explosions- und Brandgefahr) zu sichern.
Um Ihre Daten zu schützen, sollten Sie persönliche Daten vollständig löschen und Chips oder Magnetstreifen mit einer Schere durchschneiden!
Warum ist es so wichtig, Elektroschrott und Elektroaltgeräte fachgerecht zu entsorgen?
Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Ressourcen, wie beispielsweise die Metalle Kupfer oder Aluminium. Diese können wiederverwertet werden, gehen bei einer falschen Entsorgung und einer einhergehenden geringen Sammelquote jedoch für immer verloren.
Darüber hinaus stellen alte Akkus eine potenzielle Brandgefahr dar! Wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht verwendet werden oder bereits stark abgenutzt sind, können sie instabil werden und sich selbst entzünden. Eine falsche Lagerung oder unsachgemäße Entsorgung kann zu schweren Bränden führen!
Gebühren
Wer entrichtet die Abfallgebühren an den Landkreis?
Gebührenschuldner ist der Eigentümer des an die Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach angeschlossenen Grundstücks.
Wann sind die Gebühren zu zahlen?
Die Abfallgebühren sind mit der auf das laufende Vierteljahr entfallenden Gebühr fällig am 1. März, 15. Mai, 15. August und 15. November, frühestens jedoch einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheids.
Wie können die Gebühren gezahlt werden?
Sie können entweder die Gebühren manuell überweisen oder ein SEPA Lastschriftmandat einrichten: Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Was habe ich zu beachten, wenn ich ein erteiltes SEPA-Mandat storniere/kündige?
Wenn Sie die Einzugsermächtigung widerrufen bzw. beenden, müssen künftige Raten überwiesen werden. Im Falle eines Eigentümerwechsels oder einer Abmeldung müssen die Raten bis zum Erhalt der Endabrechnung überwiesen werden.
Wie werden die Gebühren abgerechnet, wenn ich mein Grundstück von der Abfallentsorgung abmelde oder mein Grundstück verkauft habe?
Bitte teilen Sie uns mit, wenn eine Abmeldung oder ein Eigentümerwechsel für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach angeschlossenes Grundstück erfolgen soll.
Dies nehmen Sie bitte unmittelbar nach Kenntnis über die geplante Abmeldung bzw. den erfolgten Eigentümerwechsel vor.
Das Bestehen bzw. die Übertragung der Gebührenschuld ist erst durch die Erstellung der Endabrechnung der Abfallgebühren abgeschlossen.
Bis zu Erstellung der Endabrechnung werden die Gebühren weiterhin vom bisherigen Eigentümer angefordert. Eventuell - bis zur Erstellung der Endabrechnung - zu viel erstatte Abfallgebühren werden im Zuge dieser zurückerstattet.