Technische Änderung
Sie haben technische Veränderungen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt und möchten die Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Änderung von Fahrzeugklasse, Hubraum, Leistung, Kraftstoffart oder Energiequelle)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten der Prüforganisation
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Kosten
Folgende Gebühren werden erhoben:
Ohne Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- 12,00 € für die Änderung der Fahrzeugpapiere
Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- 11,70 € für die Änderung der Fahrzeugpapiere
- 3,80 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
Formulare
- Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten bei Kfz-ZulassungPDF, 21 kB
- Einverständniserklärung minderjährige FahrzeughalterPDF, 14 kB
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KraftfahrzeugsteuerPDF, 620 kB
- Vollmacht für Beauftragte zur Zulassung eines FahrzeugsPDF, 127 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle Ansbach und Außenstellen
Ansbach
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Generell ist keine Terminabsprache nötig. Lediglich für Fahrzeughändler und Zulassungsdienste ist eine Terminbuchung erforderlich.
Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In den Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.
Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.
Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle
In den Außenstellen der Zulassungsstelle in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.
Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.