Leistungen für Bildung und Teilhabe

Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter beantragen, sofern sie Bürgergeld beziehen.

Für Personen, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen beziehen oder beantragt haben, ist die Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Ansbach für die Leistungserbringung zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den weiterführenden Links.

Im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen können die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, für eintägige Schul- und KiTa-Ausflüge, für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen (KiTa), für persönliche Schulausstattung (Stichtage 01.08., 01.02.), für ungedeckte Kosten der Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule sowie für angemessene ergänzende Lernförderung übernommen werden.

Darüber hinaus können Kinder bis 18 Jahre durch Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft unterstützt werden (z. B. Beiträge Sportverein, Musikschule etc.).

Bitte beachten Sie, dass für uns als Jobcenter bei Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie ergänzende Lernförderung das Direktzahlungsprinzip verbindlich ist. Aus diesem Grund darf die Abrechnung der Kosten nur direkt zwischen dem Leistungsanbieter und uns als Jobcenter erfolgen.

Öffnungszeiten des Jobcenters an den Standorten Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache immer einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.

Weiterführende Links

Kontakt

Kontaktieren Sie uns sicher und digital über unser Kontaktformular.

Alternativ können Sie uns eine E-Mail an jobcenter@landratsamt-ansbach.de schreiben. Bitte beachten Sie dabei, dass wir eine datenschutzkonforme Übertragung Ihrer Daten per direkter Mail nicht sicher stellen können, sofern Sie nicht über unser Verschlüsselungsprogramm SX-Mailcrypt mit uns kommunizieren.