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Kreisheimatpfleger für Volksmusik und Brauchtum

Kreisheimatpfleger für Volksmusik und Brauchtum unterstützen die Bemühungen um die Volksmusik, das Volkslied, den Volkstanz, die Volkstracht, die Bräuche und die Mundart. Ihr Ziel ist es, das überlieferte bodenständige Kulturgut in der ganzen Vielfältigkeit lebendig zu erhalten. Zuständig für den Landkreis Ansbach ist:

Herr Helmut Baer

Mörikeweg 7
91586  Lichtenau

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