Was darf in die Biotonne
Das darf in die Biotonne
- Gemüse- und Obstabfälle
- Schalen von Früchten, Eiern, Nüssen
- Speiseabfälle
- Kaffeefilter (keine Kaffeekapseln)
- Teebeutel aus Papier
- Blumenabfälle/ -erde
- Gartenabfälle
- Rasenschnitt
- Unkraut, Laub, Stauden, Zweige
- Hornspäne, Haare, Federn
- Küchentücher (Zellstoff)
- Papier, Pappe (zum einwickeln)
- Holzabfälle (unbehandelt)
Was darf nicht in die Biotonne
- Kompostierbare Biobeutel
- Plastikbeutel
- Glasbehälter
- Speisefette und -öle
- Getränkeverpackungen
- Medikamente
- Hygieneartikel
- Windeln
- Textilien
- Blumentöpfe
- Staubsaugerbeutel
- Asche
- Straßenkehricht
- Haustierstreu (s. Abfall ABC)
- Zigarettenkippen
- Schnüre
- kompostierbare Biobeutel
Formulare
- Abmeldung von der AbfallentsorgungPDF, 176 kB
- Änderungsmitteilung zur Abfallentsorgung - BehälteränderungPDF, 168 kB
- Änderungsmitteilung zur Abfallentsorgung - EigentümerwechselPDF, 195 kB
- Anmeldung zur AbfallentsorgungPDF, 201 kB
- Anmeldung zur Abfallentsorgung - Registration for waste-disposalPDF, 72 kB
- Antrag auf Befreiung von der Zuteilung eines BioabfallbehältersPDF, 156 kB
- Antrag auf Bildung einer AbfallgemeinschaftPDF, 198 kB
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen AbfällenPDF, 46 kB
- Antrag auf gebührenfreie Zusatzrestabfallsäcke aufgrund häuslicher PflegePDF, 212 kB
- Antrag auf Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln bzw. StoffwindelnPDF, 151 kB
- Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von AbfällenPDF, 92 kB
- Erteilung eines wiederkehrenden SEPA-LastschriftmandatsPDF, 463 kB
- Information zu BaustellenabfällePDF, 662 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
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