Immissionsschutz - Allgemeine Übersicht
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Umweltschutz ist eines der zentralen Themen unserer modernen Gesellschaft und wichtige Aufgabe des Staates, aber auch der Gemeinden und Landkreise. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten ist der Landkreis Ansbach bestrebt, einen möglichst großen Beitrag in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz, Wasser- und Abfallrecht sowie Klimaschutz zu leisten.
Der Landkreis Ansbach ist geprägt von einer abwechslungsreichen und vielfältigen Landschaft mit hohem Erholungswert. Als landschaftliche und ökologische Höhepunkte sind insbesondere die Frankenhöhe, das Taubertal mit seinen Seitentälern, der Hesselberg und die Altmühlaue mit seinen landesweit bedeutsamen Wiesenbrütergebieten anzusehen. Große, zusammenhängende Grünlandgebiete in den Flußauen der Altmühl, Rezat, Sulzach und Wörnitz sowie die landschaftsbildprägenden Schafhutungen und Streuobstbestände besitzen einen hohen Wert nicht nur für die Artenvielfalt, den Wasserhaushalt und den Klimaschutz, sondern auch für die Lebensqualität des Menschen. Zur Erhaltung und Förderung dieser biologischen und landschaftlichen Vielfalt setzt der Landkreis nicht allein auf hoheitlichen Gesetzesvollzug, sondern besonders umfangreich auch auf Förderprogramme wie etwa den Vertragsnaturschutz.
Trotz ländlicher Prägung und des Fehlens von Ballungszentren und Großindustrie gibt es durch zahlreiche kleine bzw. mittlere Gewerbebetriebe sowie den andauernden Strukturwandel in der Landwirtschaft einen umfangreichen Aufgabenbereich für den Immissionsschutz und das Wasserrecht. Luftreinhaltung, Lärm- und Gewässer-/Grundwasserschutz sind in Genehmigungsverfahren und bei Anlagenüberwachungen wichtige Aspekte, die zu prüfen und einzufordern sind. Den großen Herausforderungen des Klimaschutzes und der Abfallentsorgung kommt der Landkreis durch zahlreiche Maßnahmen in seinen verschiedenen Aufgabenbereichen ebenso wie durch eigene Konzepte nach.
Erneuerbare Energien sind in den letzten Jahren auch im Landkreis Ansbach – vor allem in Form von Biogasanlagen, Freiflächenphotovoltaik und Windkraftnutzung - stark auf dem Vormarsch. Hier steht das Landratsamt als Genehmigungsbehörde oftmals im Spannungsfeld zwischen dem wichtigen Ziel des Klimaschutzes und andererseits etwaigen Konflikten (auch mit anderen Umweltbelangen) beim jeweiligen Einzelvorhaben. Hier gilt es, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung berechtigter Einzelfallbelange und der örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden.
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Gesetzliche Grundlagen
Bundesimmissionsschutzgesetz mit Ausführungsverordnungen,
Bayerisches Immissionsschutzgesetz, TA-Luft, TA-Lärm
Bundesnaturschutzgesetz mit Ausführungsverordnungen, Bayerisches Naturschutzgesetz
weitere Informationen zum Immissions- und Naturschutz
Immissionsschutz - Überwachungsprogramm und Veröffentlichungen
Immissionsschutz - Übersicht der VOC-emittierenden Betriebe in Bayern
Immissionsschutz - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Immissionsschutz - Kleinfeuerungsanlagen
Umweltschutz - Lärmschutz und Lufteinhaltung
Formulare zum Thema Immissionsschutz »
Formulare zum Thema Immissionsschutz
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Antragsformulare
Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG (PDF, 562 kB)
Allgemeine Regelungen - Grenzwerte der 1. BImSchV (PDF, 71 kB)
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung (PDF, 131 kB)
Anzeige Registrierung Feuerungsanlagen - 44. BImSchV (PDF, 101 kB)
Broschüre Heizen mit Holz in Kaminöfen, LfU (PDF, 2 MB)
Formular Notbetrieb Einzelraumfeuerungsanlage (PDF, 21 kB)
Formular Notbetrieb zentrale Heizungsanlage (PDF, 22 kB)
Merkblatt 42. BImSchV (PDF, 63 kB)
Anschrift und Öffnungszeiten »
91522 Ansbach
Allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ansbach
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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