Sachgebiet 21 - Kommunale Angelegenheiten
Abteilung 2 - Kommunale Angelegenheiten
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
- Telefon: 0981 468-2100
- Fax: 0981 468-2119
- E-Mail: kommunales@landratsamt-ansbach.de
Das Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten ist Rechtsaufsichtsbehörde für die 58 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden sowie für die Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Ansbach. Aufgabe der staatlichen Rechtsaufsicht ist es, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen. Ebenso hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Kommunen und die Gesetzmäßigkeit ihrer Verwaltungstätigkeit zu überwachen. Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die Aufsichtsbehörde nötigenfalls beanstanden und korrigieren.
Zuständig für 16 Dienstleistungen
- Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht
- Gemeinde- und Landkreiswahlen; Wahlprüfung
- Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (soweit nicht Tagespflege)
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für die Deckung der Betriebskosten
- Kommunale Selbstverwaltung; Information
- Kommunale Stiftung; Informationen zur Rechtsaufsicht
- Kommunale Unternehmen; Anzeige von Entscheidungen der Kommune
- Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags
- Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Städte und Gemeinden
- Kommunen; Rechtsaufsicht
- Landratsamt; Einreichung einer Beschwerde oder Eingabe
- Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane
- Zweckverband; Anzeige und Beantragung der Genehmigung von Änderungen
- Zweckverbandssatzung; Beantragung der Genehmigung
- Zweckvereinbarung; Anzeige und Beantragung einer Genehmigung