Abfallgebühren
Es gibt eine einheitliche Gebühr für jede Tonnengröße. Eine Unterscheidung zwischen einer Gebühr für privat genutzte Restabfallbehälter und andere als private Nutzung sowie zwischen Grund-und Leistungsgebühr existiert nicht.
Pro Jahr werden mindestens 12 Leerungen berechnet. Es ergibt sich somit die Möglichkeit - ausgehend von 26 möglichen Leerungen pro Kalenderjahr - bis zu 14 Leerungen einzusparen. Bei der Rückvergütung werden nur die eingesparten Leerungen des Restabfallbehälters berücksichtigt. Für die Einsparungen gelten die untenstehenden Rückvergütungssätze.
Aktuelle Abfallgebühren
Abfallgebühren
Behältergröße | Gebühr |
---|---|
60 l |
153,84 € |
80 l |
205,08 € |
120 l |
303,00 € |
240 l |
582,60 € |
360 l |
838,80 € |
1.100 l |
2.563,08 € |
5.000 l |
11.650,68 € |
Rückvergütungen pro nicht in Anspruch genommener Entleerung
Behältergröße | Rückerstattung |
---|---|
60 l |
4,60 € |
80 l |
6,12 € |
120 l |
9,02 € |
240 l |
17,13 € |
360 l |
24,34 € |
1.100 l |
74,39 € |
5.000 l |
338,12 € |
Von den 26 möglichen Entleerungen pro Kalenderjahr können bis zu 14 Entleerungen eingespart werden. Für die Einsparungen gelten die obenstehenden Rückvergütungssätze. Bitte beachten Sie, dass bei der Rückvergütung nur die eingesparten Entleerungen des Restabfallbehälters berücksichtigt werden.
Biobehälter
Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für die getrennte Erfassung von Bioabfällen mit mindestens einem Biobehälter ausgestattet werden, sofern keine Befreiung von der Zuteilung der Biobehälter beantragt wird. Maximal steht jedem Anschlusspflichtigen gebührenfrei ein Bioabfallvolumen zu, das dem Restabfallvolumen entspricht. Weitere, zusätzliche Behälter sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für einen zusätzlichen 80 l Behälter beträgt 5,04 € und für einen 240 l Behälter 15,13 € im Monat ab dem Jahr 2021
Zusatzrestabfallsack
Der Preis des Zusatzrestabfallsacks steigt ab 2021 auf 4,30 € - diesen können Sie wie gewohnt bei Ihrer Gemeindeverwaltung erwerben. Ab dem 01.01.2021 sind blau/transparente Zusatzrestabfallsäcke, welche bis 31.12.2023 gültig sind, zugelassen, sowie rot/transparente Säcke, die mit einer zusätzlichen Gebührenmarke beklebt sind. Sollten noch rote Säcke in Ihrem Besitz sein, werden diese ab 2021 von den Müllwerkern nur noch mitgenommen, wenn Sie vorab bei Ihrer Gemeinde einen entsprechenden Aufkleber für den Differenzbetrag von 0,30 € erwerben und diesen sichtbar auf den roten Sack anbringen. Sollte der Aufkleber am Leerungstag fehlen oder nicht sichtbar angebracht sein, wird der rote Sack nicht mitgenommen - stellen Sie daher bitte unbedingt sicher, dass der Aufkleber sichtbar zur Straße gewandt angebracht wird. Bitte beachten Sie, dass immer nur so viele Zusatzrestabfallsäcke gekauft werden, wie tatsächlich benötigt werden. Andere, als die vom Landkreis zugelassenen Säcke, werden nicht entsorgt/mitgenommen.