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Verwendungsnachweis für Energiepreiszuschuss 2023 für bayerische Sport- und Schützenvereine fällig bis April 2024

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern wurde den Vereinen auf Antrag mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 an Sport- und Schützenvereine ausbezahlt.

Bis zum 30. April 2024 müssen die Vereine gemäß Nr. 2.4 der Richtlinie einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einreichen. Hier finden Sie das entsprechende Formular "Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Verein" sowie ergänzende Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis.

Bei weiteren Fragen dazu steht Ihnen die Sachbearbeiterin Frau Schilffarth unter der Telefonnummer 0981 468-2104 gerne zur Verfügung.

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