Inhalt

Vereinspauschale bis 1. März 2024 beantragen

Sport- und Schützenvereine im Landkreis Ansbach aufgepasst: Der Antrag auf Vereinspauschale 2024 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Freitag, 1. März 2024 beim Landratsamt Ansbach eingegangen sein. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen.

Nähere Informationen können bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Regina Schilffarth, unter der Telefonnummer 0981 468-2104 eingeholt werden.

Seite teilen