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Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen

Das Landratsamt Ansbach möchte Sie nochmals auf die rechtzeitige Antragsstellung für den Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen aufmerksam machen.

Für das Antragsjahr 2024 sind Zuschussanträge bis zum 1. März 2024 zu stellen.

Die Richtlinie sowie das erforderliche Antragsformular finden sie hier.

Bei Fragen können Sie sich an das zuständige Sachgebiet Finanzen, Herrn Fischer, unter der Telefonnummer 0981/468-1076 wenden

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