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Jugendschöffen im Landkreis Ansbach gesucht

Quelle: Landratsamt Ansbach

Das Landratsamt Ansbach sucht für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 noch Jugendschöffen. An dem Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können dem Amt für Jugend und Familie noch bis zum 3. April 2023 sich selbst oder andere Kandidaten vorschlagen. Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die als ehrenamtliche Laien – Richter in Jugendstrafsachen an den Jugendgerichtsverhandlungen teilnehmen. Sie werden beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Ansbach und bei der Jugendkammer des Landgerichts Ansbach eingesetzt.
Die Jugendschöffen werden alle fünf Jahre neu gewählt. Aus den eingegangen Vorschlägen werden 50 Männer und 50 Frauen vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Das weitere Wahlverfahren wird vom Gericht geführt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen und im Landkreis Ansbach wohnen. Zudem sollten Bewerber bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sein. Weitere Informationen, sowie das erforderliche Antragsformular finden Sie im Internet unter
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ und www.schoeffenwahl.de
Selbstverständlich senden wir Ihnen auch gerne das Antragsformular auf dem Postweg oder per Mail zu.
Interessenten an der ehrenamtlichen Tätigkeit können sich noch bis 31.03.2023 beim Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Ansbach unter der Telefonnummer 0981 468-5402 oder -5501 oder per E-Mail an jugendamt@landratsamt-ansbach.de melden.

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