Erstellung von Leitlinien für »dauerhaft rote Hegegemeinschaften« im Landkreis Ansbach
Um den Verbiss zu reduzieren und den Wald im Landkreis Ansbach an sich ändernde klimatische Bedingungen anzupassen, hat die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Ansbach die „Leitlinien für „dauerhaft rote Hegegemeinschaften“ im Landkreis Ansbach“ erstellt. Diese sollen vor allem in den Hegegemeinschaften Anwendung finden, die mindestens seit dem Jahr 2009 im Forstlichen Gutachten eine zu hohe Verbissbelastung attestiert bekommen haben. Dies sind im Landkreis Ansbach die Hegegemeinschaften Bechhofen, Dinkelsbühl I, Dinkelsbühl III, Herrieden, Lichtenau, Rothenburg o.d.T., Rügland, Windsbach und Wolframs-Eschenbach. Die Leitlinien enthalten Maßnahmen aus den Bereichen Jagdbehörde, Jägerschaft, Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Jagdgenossenschaft. So sind dort unter anderem rechtliche Maßnahmen der Jagdbehörde aufgelistet, ebenso wie Jagdkonzepte, die die Jägerschaft nutzen kann, um die Jagdausübung erfolgreicher zu gestalten. Auch die Wildlebensraumgestaltung wird, neben vielen weiteren Themen, aufgegriffen, ebenso wie das Thema der Beunruhigung der Natur durch Freizeitnutzer und Hundeführer.
Die Hegegemeinschaften im Landkreis Ansbach wurden über die Leitlinien informiert. Interessierte finden diese hier oder können sie per Mail und telefonisch anfordern.