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Was ist geplant?

Mit dem Verkehrsversuch möchte man nun neue Wege ausprobieren. Durch die Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn sollen Radfahrende stärker im Straßenraum sichtbar werden. Schutzstreifen sind durch gestrichelte Linien gekennzeichnete Bereiche am Fahrbahnrand, die in erster Linie dem Radverkehr zur Verfügung stehen. Autofahrende dürfen diese bei Bedarf zwar überfahren, müssen dabei aber besonders auf den Radverkehr achten und ausreichend Abstand halten. In der Regel bedarf es bei der Markierung von Schutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten einer Restfahrbahnbreite (Kernfahrbahn), also einer Fahrbahn zwischen den Markierungen, von mindestens 4,50 m. Aufgrund der vielen beengten Ortsdurchfahrten im Landkreis Ansbach wäre die Markierung von Radschutzstreifen daher nur eingeschränkt bzw. kaum möglich.

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