Fahrten zur Zulassung und auch zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung können innerhalb des Landkreises Ansbach und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn
- das Kennzeichen für ein Fahrzeug von der Zulassungsstelle vorab zugeteilt oder
- das Kennzeichen bei Abmeldung zum Zwecke der Wiederzulassung des Fahrzeugs für ein Jahr nachreserviert worden ist und in beiden Fällen
- die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung diese Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt.
Möglich ist auch die Rückfahrt von der Zulassungsstelle nach Abmeldung des Fahrzeugs am Tage der Abmeldung, wenn diese von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Die Rückfahrt kann dabei auch zum letzten Verbringungsort innerhalb Deutschlands (z.B. Händler, der das Fahrzeug in Zahlung nimmt) erfolgen.
In jedem Fall empfiehlt sich eine vorherige Abklärung mit der Versicherung, ob die konkret beabsichtigte Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen auch von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.