Solange das Fahrzeug zugelassen ist, kann das Kennzeichen beibehalten werden. Dies gilt sowohl beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk als auch beim Erwerb eines zugelassenen Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk. Mit Abmeldung des Fahrzeugs geht das Kennzeichen dann jedoch verloren.
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