Nach Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs kann das Kennzeichen in der Regel einem neuen Fahrzeug als Wunschkennzeichen (Gebühr 10,20 Euro) zugeteilt werden. Dies gilt nicht bei fahrzeugbedingt zugeteilten kurzen Kennzeichenkombinationen.
Soll mit dem bisherigen Fahrzeug nach Abmeldung noch eine Rückfahrt mit ungestempelten Kennzeichen möglich sein, wird hierfür für das neue Fahrzeug ein zweites Paar Kennzeichen mit gleicher Kombination benötigt.
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