Allgemeine Antragsunterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- bei Bürgern außerhalb eines Mitgliedstaates der EU: Kopie von Pass mit Aufenthaltsdokument
- ggf. Kopie von bisherigem Führerschein
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
Für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T außerdem:
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 1 FeV (nicht älter als 2 Jahre und Sehschärfe mindestens 0,7/0,7)
Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE außerdem:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE außerdem:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Betriebs- oder Arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz