Radverkehrskonzept für den Landkreis Ansbach
Der Landkreis Ansbach treibt derzeit die Entwicklung eines kreisweiten Radverkehrskonzepts aktiv voran. Ziel ist es, den Radverkehr als sichere, alltagstaugliche und attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu etablieren. Dabei steht vor allem der Alltagsradverkehr im Fokus – also die Wege zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit.
Projektstart und Zielsetzung
Seit Dezember 2024 arbeitet der Landkreis Ansbach gemeinsam mit dem erfahrenen Planungsbüro Mobilitätswerk GmbH an einem umfassenden Konzept, das sowohl vorhandene Strukturen analysiert als auch neue, zukunftsfähige Radverkehrsverbindungen aufzeigt. Der Fokus liegt auf einem durchgängigen und alltagstauglichen Netz, das alle 58 Städte, Märkte und Gemeinden sowie größere Ortsteile im Landkreis sinnvoll miteinander verbindet.
Bereits in einer ersten Phase wurden umfangreiche Datenanalysen durchgeführt und über eine Online-Umfrage im Februar 2025 die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Diese Rückmeldungen bilden eine wertvolle Grundlage für die weitere Netzplanung.
Beteiligung der Kommunen und Träger öffentlicher Belange
Ein besonders wichtiger Schritt war die Informations- und Abstimmungsveranstaltung am 8. Mai 2025 im Landratsamt Ansbach, bei der alle kreisangehörigen Kommunen eingeladen waren. Ziel dieser Veranstaltung war die Abstimmung des Zielnetzentwurfs, der die zentralen Radverbindungen im Landkreis darstellt.
Dabei wurde auch das interaktive Web-GIS vorgestellt – ein Kartentool, das eigens für die Kommunen und Träger öffentlicher Belange eingerichtet wurde. Wie zuvor die Bürgerinnen und Bürger konnten nun auch die Kommunen gezielt Rückmeldung zu einzelnen Strecken, Verbindungen oder besonderen örtlichen Gegebenheiten geben. Diese Hinweise fließen direkt in die weitere Netzplanung ein. Das große Ziel ist, ein Radverkehrskonzept zu entwickeln, das alle Akteure berücksichtigt und auf eine breite Akzeptanz sowie Machbarkeit vor Ort baut.
Bestandsaufnahmen im Sommer 2025
Um die tatsächliche Umsetzbarkeit der geplanten Radverbindungen zu prüfen, finden im Zeitraum vom 20. Mai bis 31. Juli 2025 umfangreiche Befahrungen des Zielnetzes statt. Die Mobilitätswerk GmbH ist in diesem Zeitraum mit mehreren Teams im Landkreis unterwegs – sowohl mit dem Fahrrad als auch mit dem Auto.
Im Fokus dieser Erhebungen stehen Kriterien wie Streckenbreite, Zustand und Befahrbarkeit, Sicherheitspotenzial sowie erforderliche Ausbaumaßnahmen.
Wie wurde das Zielnetz entwickelt
Die Grundlage für das neue Radverkehrsnetz im Landkreis Ansbach bildet das bestehende Radverkehrsnetz Bayern, das vollständig in die Planungen übernommen wurde. Aufbauend darauf wurden zentrale Orte im Landkreis miteinander verbunden – zunächst grob per Luftlinie, um die wichtigsten Verbindungen sichtbar zu machen. Anschließend wurden diese Linien auf das tatsächliche Straßennetz übertragen, also auf Straßen, Wirtschafts- oder Forstwege, die sich für den Radverkehr eignen könnten.
Zusätzlich wurden bestehende Planungen aus den Nachbarlandkreisen berücksichtigt, um Anschlussmöglichkeiten über die Landkreisgrenzen hinweg zu gewährleisten. Ebenso flossen die Rückmeldungen aus der Bürgerbeteiligung sowie Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Kommunen und Trägern öffentlicher Belange in die Netzplanung mit ein. So entsteht Schritt für Schritt ein durchdachtes Zielnetz, das als Grundlage für das zukünftige Radverkehrskonzept dient.
Weitere Schritte und Beschluss des Radverkehrskonzeptes
Im Anschluss an die Bestandsaufnahmen und die Abstimmung des Zielnetzes wurden die erhobenen Daten systematisch ausgewertet. Darauf aufbauend erfolgten eine detaillierte Mängelanalyse sowie die Entwicklung konkreter Maßnahmen zum Ausbau der Radinfrastruktur und des Radverkehrsnetzes.
Die erarbeiteten Maßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und ihrer Wirkung bewertet und priorisiert. Ziel war es, ein realisierbares und zugleich wirkungsvolles Maßnahmenpaket zu entwickeln. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen um Empfehlungen des Planungsbüros handelt. Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht; diese ist abhängig von technischen, finanziellen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen.
Zur weiteren Abstimmung fand vom 18. November 2025 bis 14. Januar 2026 eine zusätzliche Online-Beteiligung statt. Daran beteiligt waren die kreisangehörigen Gemeinden, die Verwaltung sowie die Träger öffentlicher Belange. Ziel dieses Beteiligungsschrittes war es, die Maßnahmen bestmöglich mit den örtlichen Anforderungen abzugleichen und weitere Hinweise aus der Praxis zu berücksichtigen.
Nach Abschluss dieses Prozesses wurde das Radverkehrskonzept finalisiert und am 24. April 2026 im Kreistag des Landkreises Ansbach beschlossen. Es bildet nun die strategische Grundlage für die zukünftige Weiterentwicklung des Radverkehrs im gesamten Landkreis.
Darüber hinaus ist ein beschlossenes Radverkehrskonzept eine wichtige Voraussetzung für die angestrebte Zertifizierung als fahrradfreundlicher Landkreis durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern), deren Mitglied der Landkreis Ansbach ist.
- Radverkehrskonzept für den Landkreis AnsbachPDF, 12.1 MB
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmenübersicht derzeit noch nicht Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen ist. Hintergrund sind laufende Abstimmungsprozesse.
Nach Abschluss dieser Abstimmungen werden auch die Maßnahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies ist voraussichtlich bis Ende 2026 vorgesehen.