Inhalt

Durch die Schaffung der Stelle eines Radverkehrsbeauftragten werden die Themen des Radverkehrs koordiniert, außerdem ist er Schnittstelle zu Gemeinden und Bürgern. Er kümmert sich um die Koordination der Radthemen als übergreifende Stelle, die Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden, aber auch um die Qualitätssicherung der Radwege.
Durch Einzelvereinbarungen wurde im Landkreis Ansbach grundsätzlich festgelegt, dass die Kosten für den Bau, die zukünftige Unterhaltung und auch die Erneuerung eines fahrbahnbegleitenden Geh- und Radwegs an Kreisstraßen von den jeweiligen Gemeinden zu tragen sind. Der Landkreis Ansbach unterstützt die Gemeinden dabei nicht nur fachlich, sondern auch finanziell. Gemäß der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Richtlinie Nr. 7 beteiligt sich der Landkreis mit 40 % an den nicht durch Fördermittel des Freistaates gedeckten Kosten.

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