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Oftmals werden Linienbusse als Schulbusse wahrgenommen. Die Schülerbeförderung wird aber vorrangig mit dem ÖPNV erbracht, denn der Gesetzgeber sieht vor, dass sich für die Schülerbeförderung zuvorderst öffentlichem Nahverkehr bedient wird. Bevor also klassische Schulbusse (im Fachjargon „freigestellter Schülerverkehr“) zum Einsatz kommen, muss nach Möglichkeit mittels ÖPNV befördert werden. Der freigestellte Schülerverkehr kommt dann zum Tragen, wenn die Schülerbeförderung zum Beispiel aus wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen mit dem ÖPNV nicht erbracht werden kann.
Der Landkreis Ansbach nimmt dabei eine Doppelrolle ein: Er organisiert den allgemeinen ÖPNV als hierfür zuständiger Aufgabenträger, ist aber auch Träger der Schülerbeförderung für die weiterführenden Schulen wie auch der Förderschulen. Für Grund- und Mittelschulen sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.
Die Festlegung der Strecken sowie die dazugehörigen Fahrpläne werden zunächst im Rahmen der unternehmerischen Selbstorganisation vom Verkehrsunternehmen selbst geplant. Der Fahrplan wird anschließend der Regierung von Mittelfranken als Konzessionsgeberin zur Genehmigung unter Anhörung des Aufgabenträgers und der betroffenen Gemeinden vorgelegt.

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