Beim Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I für ein aktuell zugelassenes Fahrzeug oder beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes wird eine Versicherung an Eides zur Niederschrift aufgenommen. Hierzu muss der Besitzer der Zulassungsbescheinigung (i.d.R. der Halter) grundsätzlich persönlich erscheinen (eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich).
Inhalt