Inhalt

Beim Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I für ein aktuell zugelassenes Fahrzeug oder beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes wird eine Versicherung an Eides zur Niederschrift aufgenommen. Hierzu muss der Besitzer der Zulassungsbescheinigung (i.d.R. der Halter) grundsätzlich persönlich erscheinen (eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich).

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