Alte Apfel- und Birnensorten für den Landkreis Ansbach
Obstliebhaberinnen und -liebhaber aufgepasst: Die Streuobstberatung des Landratsamtes Ansbach gibt am Freitag, 4. Dezember 2026, kostenfrei Jungbäume verschiedener Apfel- und Birnensorten aus – darunter sind auch spezielle und teilweise schon in Vergessenheit geratene Sorten. Ab sofort können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden unter https://forms.landkreis-ansbach.de/formcycle/form/provide/8352/ für die Aktion anmelden.
Streuobst ist typisch für die fränkische Kulturlandschaft und schafft Lebensräume für bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten. Damit dieses wertvolle Landschaftselement auch langfristig erhalten bleibt, hat der Bayerische Streuobstpakt das Ziel, bis 2035 insgesamt eine Million neue Streuobstbäume in Bayern zu pflanzen. Im Rahmen dessen wurden im Landkreis Ansbach über das Ersatzgeldprojekt „Zukunft.Streuobst II“ Pflegemaßnahmen sowie Pflanzaktionen angestoßen und Bürgerinnen sowie Bürger informiert. Zudem wurden bei Sortenkartierungen über 1.100 Bäume im Landkreis erfasst und bestimmt. Dabei wurden auch spezielle und teilweise schon in Vergessenheit geratene Sorten entdeckt und in Zusammenarbeit mit regionalen Baumschulen vermehrt. Diese Jungbäume stehen nun zur Auspflanzung bereit.
Ziel ist es, rund 50 Streuobstbäume fachgerecht im Landkreis zu pflanzen. Darunter sollen vorrangig spezielle, regionale und historische Sorten sein. Mit dabei ist die Feuchtwanger Winterbirne. Diese alte Birnensorte aus Feuchtwangen weist eine lange Haltbarkeit auf und kann so bis in den Advent hinein genossen werden. Zudem wurden Bäume vermehrt, die aufgrund ihrer Seltenheit weder durch Pomologen noch mithilfe des genetischen Fingerprints einer Sorte zugeordnet werden konnten. Ausgegeben werden der Hauxapfel, der Kugelapfel oder auch der Josef Musch“ Weitere Sorten, die ausgegeben werden, sind Reinette Clochard, Röthaer Blenheim, Roter Winterkalvill und der Sonnenwirtsapfel sowie die Birnensorte Mollebusch.
Die Streuobstberatung unterstützt Interessierte bei der Planung und berät zu Standort, Sortenwahl, Abständen und Folgepflege. Ein Praxiskurs zur Pflanzung wird – wie auch im vergangenen Jahr – bei der Baumausgabe angeboten. Ebenso übernimmt die Streuobstberatung die Sammelbestellung der Obstbäume und des Pflanzmaterials, etwa Pfähle und Verbissschutz. Die Kosten in Höhe von rund 3.500 Euro werden über Mittel des Ersatzgeldprojekts getragen. Ersatzgelder sind zweckgebundene Zahlungen für unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, wie etwa der Bau von Windkrafträdern. Dieses Geld muss für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingesetzt werden – in diesem Fall für den Erhalt von Streuobstbeständen.
Um an der Aktion des Landratsamtes teilzunehmen und einen Streuobstbaum zu erhalten, müssen Interessierte bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen Eigentümer einer (werdenden) Streuobstfläche im Außenbereich sein. Dabei sollen pro Baum mindestens hundert Quadratmeter zur Verfügung stehen. Zudem werden mindestens fünf neue Bäume auf der Fläche, die frei zugänglich und nicht eingezäunt ist, gepflanzt. Die Bäume sollen langfristig dort stehen bleiben und die künftige Pflege muss vom Eigentümer sichergestellt werden. Bei einem Ausfall müssen die ausgegebenen Streuobst-Hochstämme auf eigene Kosten nachgepflanzt werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.
Bei Fragen können sich Interessierte telefonisch unter 0981 468-4402 oder per Mail an naturschutz@landratsamt-ansbach.de melden.